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Beihilferecht in Hessen wird geändert


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die hessische Landesregierung koppelt uns einmal mehr von der allgemeinen Einkommensentwicklung ab. Damit nicht genug, nun greifen sie auch noch in die gesundheitliche Absicherung der Polizeibeschäftigten ein und mutet ihnen einen weiteren finanziellen Brocken zu, in dem die Regelungen der Hessischen Beihilfenverordnung neu beschrieben werden sollen.

Diese für den 01.01.2012 vorgesehenen Änderungen bedeuten einen erheblichen Eingriff in den Geldbeutel unserer Kolleginnen und Kollegen, den wir uns so nicht gefallen lassen werden.
Kernpunkte der massiven Einschränkungen sind:
  • Änderungen bei den Bemessungssätzen (ambulant und stationär)

  • Wegfall der Sachleistungsbeihilfe

  • Streichung des nachrangigen Beihilfeanspruchs für Tarifbeschäftigte

Wir werden euch an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen werden wir auch unseren Unmut kundtun. Wir bitten euch, uns aktiv zu unterstützen. Diese weitere ungenügende Wertschätzung dürfen wir uns nicht bieten lassen!

Polizei ist mehr Wert, das werden wir den politisch Verantwortlichen sehr deutlich machen.
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