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ECKPUNKTEPAPIER ZUR NEUREGELUNG DER SICHERUNGSVERWAHRUNG

Schwieriger Brückenschlag zwischen Freiheit und Sicherheit

Nach unserem Rechtsverständnis ist die Sicherungsverwahrung keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine Maßregel der Sicherung und Besserung.
Viele Monate wurde um eine Lösung gerungen, die den Entscheidungen der europäischen Rechtssprechung genau so Rechnung trägt wie dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger.
Nun fand die Bundesregierung einen Kompromiss. Zentralen Neuregelungscharakter nimmt die Schaffung von neuen Einrichtungen zur Unterbringung von psychisch Schwerstkriminellen ein. Im weiteren Fokus stehen die Stärkung der Führungsaufsicht sowie der Umgang mit den sogenannten Altfällen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Sicherungsverwahrung nicht pauschal für rechtswidrig erklärt. Sie kann weiterhin mit dem Urteil verhängt, aber auch im Urteil unter Vorbehalt gestellt werden.
Es wird weiterhin ein schwieriger Spagat zwischen Menschenrechten und Sicherheitsbedürfnis sein, daher erkennen wir die Bemühungen der Bundesregierung an, mit dieser Neuregelung beidem gerecht zu werden.

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