Entsendegesetz für Auslandsmissionen
In der öffentlichen Anhörung führte Prof. Dr. Dr. h.c. Erhard Denninger unmissverständlich aus, dass er die bisher stattgefundenen Auslandsmissionen, vor dem Hintergrund einer nicht vorhandenen gesetzlichen Regelung, für rechtswidrig hält. Er machte deutlich, dass es für den Einsatz von Landespolizeibeamten grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Deshalb betonte Prof. Dr. Dr. h.c. Denninger auch, dass die Erlasse des Dienstherrn zur Regelung der Auslandsmissionen den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten nicht gerecht werden.
Mit seiner Forderung nach einem Hessischen Entsendegesetz stützt Prof. Dr. Dr. h.c. Erhard Denninger die Rechtsauffassung und Forderung der Gewerkschaft der Polizei.
Sascha Braun, Justiziar des GdP-Bundesvorstandes und Lothar Hölzgen, Personalrat des PP Westhessen, unterstützten mit ihren mündlichen Ausführungen diese Auffassung und forderten eine Umsetzung der Gesetzesinitiative für ein Hessisches Entsendegesetz. Wir wollen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen bei ihren außerordentlich schwierigen und gefährlichen Missionen den bestmöglichen Schutz genießen und die optimalsten Rahmenbedingungen vorfinden - eigentlich eine Selbstverständlichkeit!
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