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Wahlgeschenk oder späte Einsicht?
Landesregierung kehrt zur Beförderungsnormalität zurück

Wiesbaden.

Wir haben es ja vorausgesehen: Die Beförderungssituation in der hessischen Polizei wird sich – pünktlich vier Monate vor der nächsten Landtagswahl – drastisch verbessern. Wir sagen dazu: Das ist in Ordnung, täuscht aber nicht darüber hinweg, dass Hessen auch nach diesem nicht ganz überraschenden Beförderungssegen besoldungs- und tarifpolitisch das bundesrepublikanische Schlusslicht im Umgang einer Landesregierung mit ihren Beschäftigten bildet!

Aber hier nun im Einzelnen:

Zum 1.4.2007 dürfen 50 Prozent der freien besetzbaren Beförderungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Am 1.10.2007 dürfen alle restlichen freien und besetzbaren Beförderungsstellen genutzt werden – das bedeutet, dass die bisher durch Quotierung gesperrten Beförderungen schlagartig zur Verfügung stehen werden.

Es werden einige Beförderungsmöglichkeiten zurückgehalten, bis eine endgültige Entscheidung darüber spätestens im Oktober gefallen ist.


Das sind:
A 13 gehobener DienstA 12 gehobener DienstA 11 gehobener Dienst
je 1 x
PP FFM, PP NH, HBPP
je 1 x
PP SH, PP WH, PP SOH
je 1 x
PP OH, HLKA, HPS, PTLV

Diese unter Vorbehalt gesperrten Stellen sind aber aus unserer Sicht in der Gesamtbetrachtung zu vernachlässigen, zumal auch noch die Möglichkeit der Korrektur besteht.

Dennoch stellen wir fest:
Die Hessischen Landesbediensteten bleiben von einer allgemeinen Einkommensverbesserung abgeschnitten.

Wir fordern die Landesregierung auf, in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückzukehren und den Tarifvertrag der Länder zu übernehmen.

Die hessische GdP wird ein langfristiges Abkoppeln der hessischen Beschäftigten von der Gehaltsentwicklung mit allen Mitteln bekämpfen. Wir freuen uns zwar über den neuen Erlass zu den Beförderungen, haben aber nach wie vor Wut im Bauch, weil die Tarifpolitik der Landesregierung auch im Zusammenhang mit den almosenähnlichen Einmalzahlungen eines so genannten „Geberlandes“ unwürdig ist.
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