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Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

GdP-Brief bringt Bewegung in die Debatte!

Wiesbaden.

Anfang Oktober 2007 forderte die GdP Hessen Innenminister Volker Bouffier auf, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage nach bayerischem Vorbild zu regeln. In Bayern ist die Polizeizulage über das Jahr 2007 hinaus Bestandteil des Ruhegehalts.

 

 
 
Aus dem Innenministerium verlautete dazu, dass Überlegungen im Gange seien, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage weiterhin zu erhalten. Es scheint als habe die GdP-Initiative Bewegung in die Sache gebracht.

Auf der GdP-Veranstaltung „Wahlprüfsterne“ in Hofheim, wurde die Position der CDU deutlich: „Die Föderalismusreform eröffnet die Möglichkeit, eine landesgesetzliche Regelung zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage betreffend Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu treffen.
Die Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen worden.“

Die GdP fordert Innenminister Bouffier nochmals auf, alles dafür zu tun, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage über den 31.12.2007 hinaus zu ermöglichen.
Die ab Januar 2008 in Ruhestand tretenden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten haben es wegen ihres belastenden Jobs verdient.
Flugblatt als PDF
 
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Landesbezirksvorstand
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