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Die GdP im Gespräch mit Innenminister Peter Beuth

Neuer Vorstand trifft sich zum Themenaustausch

Wiesbaden.

Der Landesdelegiertentag der hessischen GdP liegt erst wenige Tage zurück. Am vergangenen Donnerstag wurde dabei auch ein neuer Landesvorstand gewählt (siehe Bericht unten). Es ist gelungen, bereits sehr frühzeitig einen Gesprächstermin mit dem hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) zu vereinbaren, der am heutigen Montagnachmittag stattfand. In Anwesenheit von Staatssekretär Werner Koch und Simon Grüttner (Justiziar im HMdI), nahmen für die GdP der Landesvorsitzende Andreas Grün und seine Stellvertreter Ewald Gerk und Lothar Hölzgen teil. Schwerpunkte waren u.a. die aktuellen Themen Besoldungsüberleitungsproblematik, Beihilfe, gesetzliches Lohndiktat und die Beförderungs- und Stellenstruktur im Polizeibereich.

Im Mittelpunkt des zweistündigen Gesprächs, das in freundlicher und entspannter Atmosphäre stattfand, standen unter anderem die Themen:
  • Besoldungsüberleitungsgesetz (Erfahrungsstufenproblematik),
  • Beihilfe,
  • Lohndiktat,
  • Beförderungssituation (Stellenstruktur Beamte/Tarif)

Besoldungsüberleitung (DRModG II)
GdP-Landesvorsitzender Andreas Grün stellte die Probleme und die möglichen Gehaltseinbußen, die bei der Überleitung in die neuen Erfahrungsstufen geben kann, dar. Um die Problemstellung gänzlich erfassen zu können wurde eine kompetente Anlauf-/Auskunftsstelle (Beschwerdestelle) geschaffen. Die Beschwerdestelle ist erreichbar unter Tel. 0800 110 3333 erreichbar.

Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich bei Fragen oder Unstimmigkeiten zur Überleitung in die neuen Erfahrungsstufen an die Hotline zu wenden.

Es ist für uns hilfreich, wenn ihr eine kurze Mail über das Gespräch mit der Hotline an die GdP Hessen (gdp-hessen@t-online.de) sendet.

Innenminister Peter Beuth bat noch um etwas Geduld. Im ersten Halbjahr 2014 sei ein Urteil des EuGH in Sachen „Erfahrungsstufen“ zu erwarten. Ob und in welchem Umfang das Urteil sich auf das Besoldungsüberleitungsgesetz auswirkt, vermag zurzeit niemand einzuschätzen. Es könnte jedoch sein, dass die jetzigen acht Erfahrungsstufen auf den Prüfstand kommen müssen.

Beiderseitiger Konsens ist, dass es zu keinen finanziellen Nachteilen kommen darf, da nicht beabsichtigt war, dieses Gesetz als „Geldeinspargesetz“ zu nutzen.

Zunächst aber sollten die Kolleginnen und Kollegen die Hotline nutzen, damit man einen Gesamtüberblick über die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes erhält und eine Lösung suchen kann.

Beihilfe
Was mögliche Beihilfeänderungen betrifft haben die GdP-Vertreter deutlich gemacht, dass wir als GdP es nicht hinnehmen werden, dass die Kolleginnen und Kollegen finanziell belastet werden, um den jetzigen Versorgungsstand zu erhalten. Punktuell sei die Beihilfe überarbeitungsbedürftig, da sie den heutigen Anforderungen einer modernen Gesundheitsfürsorge nicht mehr entspricht.
Innenminister Beuth sagte, dass das man in seinem Hause noch am Prüfen sei, wie eine Änderung der Beihilfe aussehen könnte.
In diesem Zusammenhang haben wir als GdP nochmals auf die Möglichkeit der freien Heilfürsorge hingewiesen. Andreas Grün sagte, dass es beim Thema Beihilfe für die GdP wenig bis gar keine Verhandlungsmasse geben wird, wenn eine Änderung am Ende zu einer finanziellen Mehrbelastung für unsere Kolleginnen und Kollegen führt.

„Lohndiktat“ in der Koalitionsvereinbarung
Wir haben auf das Urteil des VG Koblenz in gleicher Sache verwiesen und die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens in Frage gestellt. Außerdem steht ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil im Raum, welches das Alimentationsprinzip der Beamten stärkt und dem Gesetzgeber bei der Beamtenbesoldung engere Grenzen aufzeigt. Nach Angaben von Innenminister Beuth soll die Koalitionsvereinbarung nicht deckungsgleich wie in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Was diese Aussage im Detail bedeutet lässt sich derzeit nicht vollumfänglich bewerten.
Die Einschätzung der GdP ist jedoch, dass die Koalition gerade in Sachen der Beamtenbesoldung große Schnittmengen hat. Hier herrscht offensichtlich Einigkeit den im Koalitionsvertrag vorgezeichneten Weg zu gehen.

Beförderungssituation (Stellenstruktur Beamte/Tarif)
Wir haben explizit auf die unmittelbare Abhängigkeit der verschiedenen Themen untereinander hingewiesen und deutlich gemacht, dass in der Summe die Polizeibeschäftigten sehr großen Belastungen ausgesetzt sind und der Koalitionsvertrag deutliche Verschlechterungen für den gesamten Polizeibereich aufzeigt.

Die Belastungsgrenzen der zu erledigenden Arbeiten sind längst erreicht und an vielen Stellen schon deutlich überschritten.

Stellenstreichungen unter Beibehaltung der jetzigen Aufgaben, sowie weitere neue Aufgabenschwerpunkte sind mit dem jetzigen Personalbestand nicht mehr verkraftbar. Innenminister Minister Beuth versprach alles dafür zu tun, dass der Polizeibereich von Stellenstreichungen verschont bleibt. Zurzeit sind aber Details zum Mengengerüst des im Koalitionsvertrag vereinbarten Stellenabbaus, in der Größenordnung von 1.800 Stellen, noch nicht bekannt.

Ausblick
Wiederholt wurde im Gesprächsverlauf von beiden Seiten die Notwendigkeit des Dialogs hervorgehoben.
Die GdP als stärkste Beschäftigtenvertretung ist auch in der Lage, konzeptionelle und konstruktive Vorschläge zu unterbreiten. Dazu wurde vereinbart, dass der angestoßene Dialog jetzt in regelmäßigen Abständen erfolgen soll.

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