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BENACHTEILIGUNGEN BEI DER ÜBERLEITUNG IN ERFAHRUNGSSTUFEN-
DERZEIT KEINE WIDERSPRÜCHE ERFORDERLICH!
Mit Wirkung des 01. März 2014 wurden alle Beamtinnen und Beamten in das neue Besoldungsgesetz mit der Bezahlung nach Erfahrungsstufen übergeleitet. Mit den neu in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen wurde sehr schnell deutlich, dass es in zahlreichen Fällen zu teils massiven Gehaltseinbußen kommen wird. Möglicherweise bist auch du im Polizeivollzugsdienst betroffen, daher wollen wir dich mit diesem Newsletter auf dem Laufenden halten. Die Gewerkschaft der Polizei hatte bereits im Vorfeld dieser Entwicklungen ausdrücklich darauf hingewiesen. Wir haben mehrfach den Innenminister darauf aufmerksam gemacht und um Abstellung dieser Benachteiligungen aufgefordert. Aus einem Infobrief der Hessischen Bezügestelle wurde dann bekannt, dass Einwände gegen diese Überleitung spätestens zum 31.12.2014 geltend gemacht werden müssen, um eine Verjährung zu vermeiden. In einem persönlichen Anschreiben Anfang November haben wir Innenminister Beuth dann nochmals mitgeteilt, dass wir unsere Mitglieder mit Musteranträgen zu einem förmlichen Widerspruch auffordern müssen, damit keine Verjährung ihrer Ansprüche eintritt. Wir haben uns eine Antwortfrist bis zum 30. November 2014 erbeten. Die Antwort des Innenministers liegt uns mit Schreiben an die GdP vom 28. November 2014 vor: „Zur Frage von Eingaben (Widersprüchen) unter der Annahme einer systembedingten Benachteiligung verzichte ich in diesem Zusammenhang auf die Einwendung gegenüber den Betroffenen, die zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen fristgerecht noch im Jahr 2014 sei von ihnen nicht gewahrt worden“. Er bestätigt weiter, dass auf seine Veranlassung hin eine Überprüfung von Abhilfemöglichkeiten in Verlustfällen weiterhin intensiv geprüft wird. Diese Prüfung dauert jedoch noch an. Liebe Kollegin, lieber Kollege, was bedeutet das für dich, falls auch du betroffen bist? Mit dieser schriftlichen Zusage des Innenministers werden deine Ansprüche nicht mit der definierten Verjährungsfrist zum 31.12.2014 entfallen, auch, wenn du keinen Widerspruch eingelegt hast. Wir warten nun also weiter auf das Prüfergebnis des Innenministers, ohne dass du einen förmlichen Widerspruch einlegen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Hessen Wilhelmstr. 60a 65183 Wiesbaden
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