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Wiesbaden. 20.03.2018

Verwaltungsgericht Frankfurt weist erste Klage gegen hessische Besoldung zurück

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Am 12. März 2018 stand vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt die erste GdP-Klage gegen die aus unserer Sicht verfassungswidrige Besoldung zur Entscheidung an. Die Hintergründe hierzu sind euch allen zwischenzeitlich bekannt. Die GdP führt an allen fünf Verwaltungsgerichten Klage, vertreten durch Polizistinnen und Polizisten mit GdP-Rechtsschutz. Nun hat das erste Verwaltungsgericht hierzu ein Urteil gesprochen. Im Tenor hat das Gericht die Klage abgewiesen, da die notwendigen Parameter zur Feststellung einer Verfassungswidrigkeit nicht erfüllt sind. Uns liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor, um die Rechtslage für die nächste Instanz zu beschreiben. Wir werden dazu auch die weiteren Entscheidungen der anderen Verwaltungsgerichte abwarten müssen. Unabhängig davon werden wir jedoch zumindest ein Verfahren im Instanzenweg einer Entscheidung dem VGH in Kassel zuführen, weitere Rechtswege natürlich eingeschlossen. Über die weitere Entwicklung werden wir euch auch in dieser Sache auf dem Laufenden halten.



Diese und weitere Presse-Informationen finden Sie in unserem Nachrichten-Archiv.


 
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