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RECHTSSICHERHEIT UND BETEILIGUNG DER PERSONALRÄTE BEI AUSLANDSMISSIONEN

Rechtsstreit vor dem VG Wiesbaden entfaltet bundesweite Wirkung

Abordnungen von hessischen Kolleginnen und Kollegen zu Auslandsmissionen müssen sowohl auf einer soliden rechtlichen Grundlage, als auch unter ordentlicher Beteiligung der Personalräte erfolgen.
Dies sind die Folgen eines Rechtsstreits, der vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt wurde. Hintergrund war auf der einen Seite die von einem örtlichen Personalrat bemängelte rechtliche Absicherung der Kolleginnen und Kollegen bei Auslandsmissionen, in diesem Fall eine Mission in Afghanistan. Andererseits gab es bislang noch keinerlei ordentlichen Beteiligungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz, also hier des Bundespolizeihauptpersonalrates.
Nach zwei mündlichen Verhandlungen mündete das Verfahren in einer Einstellung, da die Maßnahme nicht vollzogen wurde. Unter diesen Voraussetzungen stoppte das Hessische Innenministerium alle anstehenden Missionen solange, bis das vom VG gerügte Verfahren vereinheitlicht wird und alle rechtlichen und personalrechtlichen Belange berücksichtigt werden.

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