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Umgang mit Schwerstkriminellen nach Entlassung aus der Sicherungsverwahrung

Populismus und Effekthascherei schützen nicht die Bevölkerung

In der anhaltenden medialen Diskussion zum Umgang mit entlassenen Schwerverbrechern weist die GdP eine Veröffentlichung im Internet über Aufenthaltsorte und Namen entschieden zurück.
Diese Art der Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist nicht zielführend und würde die Belastungen der Polizei zusätzlich noch erhöhen. Durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die nachträgliche Sicherungsverwahrung war eine rechtsstaatliche Überprüfung dieses Instrumentes absehbar.
Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht dadurch geschützt, dass aus allen Richtungen tagtäglich neue Vorschläge kommen, die fernab von jeder Realität sind. Schnelles Handeln des Gesetzgebers zur rechtsstaatlichen Unterbringung dieser Personen wäre an dieser Stelle angebracht.
Bereits jetzt hat die Polizei alle Hände voll zu tun, will sie alle entlassenen Straftäter überwachen. Der Aufwand würde sich noch steigern, müsste man diese Personen auch noch vor Repressalien schützen, wenn ihre Daten öffentlich zugänglich gemacht werden.

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