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Anträge auf vollen Ortszuschlag

Nach dem noch geltenden BAT gibt es den Ortszuschlag im 3-Stufensystem.
Stufe 1-ledig, Stufe 2-verheiratet, Stufe 3-verheiratet, 1 Kind.
Derzeit wird der Zuschlag aus Stufe 2 für den Beschäftigten halbiert, wenn der Ehepartner auch im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Im neuen TV-H gibt es keine Ortszuschläge mehr.
Daher hat der Ehepartner, der nicht dem TV-H unterliegt, das Recht auf Bezahlung des vollen Ortszuschlages.
Hier gibt es weitere Infos und einen Musterantrag für die Hessische Bezügestelle.

Nach dem BAT gibt es Ortszuschlag in drei Stufen

BAT Vc bis X
Stufe 1 ledig 484,57 Euro
Stufe 2 verheiratet 588,83 Euro
Stufe 3 bei einem Kind 681,58 Euro

Der Ortszuschlag Stufe 2 verheiratet, wird bei Ehepaaren, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind je Ehepartner halbiert!

Im neuen TV-Hessen gibt es keine Ortszuschläge mehr!!!

Das bedeutet für Tarifbeschäftigte die einen Partner haben der auch im öffentlichen Dienst tätig ist, aber noch Ortszuschlag bekommt:

beispielhaft: Ehefrau ist Tarifbeschäftigte und Ehemann ist Polizeivollzugsbeamter/Verwaltungsbeamter,
oder in einem Bereich tätig ist wo es noch Ortszuschlag gibt, dass der halbe Verheiratetenanteil (Differenz von Stufe 1 zu Stufe 2) vollständig dem Ehepartner zusteht der nicht dem neuen TV-H unterliegt.

Der Anspruch auf den vollen Verheiratetenanteil / Ortszuschlag sollte bei der zuständigen Bezügestelle schriftlich beantragt werden.

Dazu hat die GdP einen Musterantrag entworfen mit dem die z.B. verbeamtete Person den vollen Ortszuschlag beanspruchen kann.

Diesen Antragt sendet, ausgefüllt mit Euren Personaldaten an die für Euch zuständigen Sachbearbeiter bei der Hessischen Bezügestelle.

... Zum Antrag
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