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Urlaubsanspruch ohne Altersdiskriminierung und Verfall des tariflichen Mehrurlaubs

Verfahrensweise alt, neu und Aussichten für die hessischen Beschäftigten

Wiesbaden.

Mit Urteil des BAG vom 20.03.2012 wurde die bisherige Regelung zur Urlaubsdauer im TVöD (Bund und Kommunen) als diskriminierend angesehen. Diese Regelungen gelten zunächst nicht für den TV-H, da Hessen auch das einzige Bundesland mit einer speziellen Vereinbarung (33 Arbeitstage ab dem vollendeten 50. Lebensjahr) ist. Für die hessischen Beschäftigten bedeutet dies, dass eine neue Urlaubsregelung im Rahmen der Tarifverhandlungen 2013 erfolgen muss. Und hierbei ist die GdP als Spitzenorganisation, vertreten durch die Tarifkommission, bei den Verhandlungen mit dem Innenminister am Verhandlungstisch. In der Anlage eine kleine Übersicht über die Regelungen im TVöD nach altem und neuem Recht.

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