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Ernüchterung nach Ministergespräch

Landesregierung setzt bei Besoldung weiter auf Konfrontation

Wiesbaden.

Am ersten Dezember traf sich der geschäftsführende Landesvorstand der GdP Hessen mit Innenminister Peter Beuth und seinem Büroleiter, Herrn Dr. Roland Wagner, zu einem Arbeitsgespräch. Dabei wurden alle zurzeit wichtigen Themen bei der hessischen Polizei erörtert. Seitens der GdP wollten wir am Ende des Jahres klare Positionen des Ministers zu den brennenden Fragen der Kolleginnen und Kollegen.

Klageverfahren Wachpolizei:
Zunächst bestand Einvernehmen darüber, dass der Minister der GdP Forderung nach Einrede der Verjährung bei den Klageverfahren der Wachpolizei gefolgt ist. Dies hat zur Folge, dass keine weiteren Klageverfahren bei den Arbeitsgerichten bis Jahresende anhängig gemacht werden müssen, um die möglichen Differenzzahlungen aus dem Jahre 2013 nicht zu verlieren. Gleichwohl machte Minister Beuth deutlich, dass er in einigen Fällen den Rechtsweg bis in die letzte Instanz des Bundesarbeitsgerichtes beschreiten will. Wir haben seitens des Landesvorstandes unsere Forderung nach einer politischen Lösung erneuert und darauf hingewiesen, dass vergleichbare gleichgelagerte Fälle, die einmal letztinstanzlich beschieden wurden, für alle anderen Geltung entfalten müssen.

Klageverfahren wegen altersdiskriminierender Besoldung:
Alle von euch im Jahre 2012 gestellten Anträge wurden seinerzeit ruhend gestellt und auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Somit ist erstmal sichergestellt, dass keine Ansprüche verloren gehen. Das Land hat in zwei neuerlichen Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel verloren. Danach hat das Land erfolgreich gegen die Nichtzulassung der Berufung geklagt und wird diese Fälle nun vor das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig bringen. Erst nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes will das Land Hessen die Widersprüche bescheiden, so der Minister im Gespräch mit der GdP.


Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage / Erhöhung der Polizeizulage:
Eine Initiative der GdP Hessen zur Erhöhung der Polizeizulage wurde bereits im vergangenen Jahr schriftlich an den Minister herangetragen. In einem ersten Antwortschreiben wurde uns bekundet, dass man in der Prüfung sei, ob unserem Anliegen entsprochen werden könne. Bei unserem dem Gespräch mit dem Minister teilte er uns mit, dass für den kommenden Haushalt 2017 keine Gelder für eine Erhöhung der Polizeizulage vorgesehen sind! Wir konstatieren: Alle Bekundungen die schwere Arbeit der Polizei außerhalb der gesamten hessischen Beamtenschaft zu würdigen, haben sich als Lippenbekenntnisse erwiesen.

Die Forderung der GdP nach Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wurde vor wenigen Wochen durch die SPD Fraktion mit einer Gesetzesinitiative in den Landtag eingebracht. Mit Mehrheit der schwarz-grünen Landesregierung wurde dies jedoch abgelehnt.

Beförderungen bei Hinausschieben des Ruhestandes
Wir hatten den Minister vor einiger Zeit gebeten zu prüfen, ob wir in Hessen, analog einer Regelung in Rheinland-Pfalz verfahren können, damit Kollegen die den Ruhestandseintritt hinausschieben, nicht dadurch die regulären Folgebeförderungen verhindern. Damit würden die Personalentwicklungen der Direktionen nicht beeinflusst und die vorgesehenen Beförderungen können vollzogen werden, als wenn der Kollege mit Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand eingetreten wäre.

Mit der jetzigen Regelung haben alle Personalräte erhebliche Schwierigkeiten. Einerseits erkennen sie die persönlichen Gründe der Verlängerer und sehen die Not in vielen Dienststellen Personal zu gewinnen oder zu erhalten, andererseits würden sie bei einer Zustimmung zwei anderen Kollegen die für die Beförderungen vorgesehen waren, dies zerschießen.

Die finanziellen Auswirkungen wären bei 70 Lebensarbeitszeitverlängerungen im vergangenen Jahr, mehr als überschaulich gewesen. Auch für diese Verbesserung wollte der Minister kein grünes Licht geben obwohl man in Rheinland-Pfalz sehr gute Erfahrungen damit macht.

Weitere Hebungsprogramme:
Mit der Bereitstellung von 1010 zusätzlichen Vollzugsstellen wurde eine Forderung der GdP erfüllt. Dies haben wir in allen Stellungnahmen ausdrücklich begrüßt. Mit der Schaffung dieser zusätzlichen Stellen verdichtet sich allerdings das Problem, des mit über 60% viel zu starken A10er Bauchs, weiter. Wir benötigen deshalb dringend weitere Hebungsprogramme um den vielen engagierten hoch motivierten Kolleginnen und Kollegen eine vernünftige Karriereplanung zu ermöglichen. Wir haben den Minister nachhaltig aufgefordert, die Stellenplanobergrenzen im Bereich der Polizei auszuschöpfen.

Polzeifachangestellter / bessere Eingruppierungen im Tarifbereich:
Auch im Tarifbereich treten die Kolleginnen und Kollegen seit Jahren auf der Stelle. Viele hängen seit 10 – 20 Jahren in einer unteren Entgeltgruppe ohne eine wirkliche Perspektive. Auch für den Tarifbereich haben wir uns nachhaltig für die Schaffen von Höhergruppierungen stark gemacht. Viele Tätigkeiten im Tarifbereich der Polizei werden von den Tätigkeitsbeschreibungen im Tarifvertrag nicht, oder nur unzureichend erfasst. Deshalb bleibt unsere Forderung nach Schaffung des Berufsbildes „Polzeifachangestellter“ auch weiter bestehen.

Klageverfahren wegen aktueller Beamtenbesoldung:
Wir haben in allen fünf Verwaltungsgerichtsbezirken in Hessen Widerspruch gegen die einprozentige Besoldungserhöhung im August eingelegt. Bisher wurden die Widersprüche noch nicht beschieden. Im Gespräch mit Minister Beuth haben wir dies thematisiert und keinen Zweifel daran gelassen, dass wir nun gezwungen sind Untätigkeitsklagen gegen das Land auf den Weg zu bringen. Der Innenminister sagte zu, dass die Kollegen umgehend einen Bescheid der Besoldungsstelle erhalten damit der ordentliche Klageweg bei den Verwaltungsgerichten eröffnet werden kann. Minister Beuth signalisierte bei unserem Gespräch, dass er für die Beamten der hessischen Landesverwaltung auf die Erhebung der Einrede der zeitnahen Geltendmachung für Ansprüche für das Jahr 2016 verzichtet. Das bedeutet, dass auch Beamte die in 2016 keinen Widerspruch eingelegt haben, keine eventuellen erlangten Ansprüche verlieren.

Auf Befragen gab der Minister an, dass die Landesregierung an der im Koalitionsvertrag niedergelegten 1% Besoldungsanpassung bis 2019 grundsätzlich festhalten will. Wir haben in diesem Gespräch sehr deutlich gemacht, dass eine neuerliche Nichtübertragung des Tarifergebnisses niemand in der Polizei akzeptieren wird und für diesen Fall erheblichen Protest angekündigt. Sollte die Landesregierung tatsächlich unnachgiebig an der 1% Regelung festhalten, so treibt man uns unweigerlich zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern in eine neue Form des Protestes.

Fazit:
Alle die gehofft hatten die Landesregierung würde zum Jahresende endlich ein Zeichen der Wertschätzung für alle Polizistinnen und Polizisten setzen, sind wieder einmal enttäuscht worden.

In Sachen Wertschätzung der täglichen Arbeit und der neuen Leistungsanreizeverordnung kommt es auf unserer Facebookseite zu einer intensiven Diskussion. Siehe auch facebook.com/GdPHessen

Ja, es sind einige „Leuchttürme“ geschaffen worden von denen etwa die Hälfte der Kolleginnen und Kollegen profitieren konnte. Die andere Hälfte aber ist trotz widrigster Bedingungen und hohen Belastungen bisher leer ausgegangen. Wer auch immer die Landesregierung berät, es kann doch niemanden mehr verborgen bleiben, dass sich der Patient „Hessische Polizei“ bereits auf der Intensivstation befindet! Was muss sich noch verändern? Zurückgehende Arbeitslosigkeit, steigende Steuereinnahmen, eine für Hessen positive Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und die allesamt positiven Erwartungen zu Wirtschaftswachstum und Wirtschaftsentwicklung reichen offensichtlich nicht aus, um einen in vielen Punkten längst überholten Koalitionsvertrag zu relativieren.

Der Versuch die Polizei mit der Strategie: „Augen zu und durch“ klein zu halten ist kläglich gescheitert. Die Proteste hören nicht auf. Immer wieder verschaffen wir uns Öffentlichkeit und gewinnen die Bürgerinnen und Bürger für unsere Belange. Wer das Sicherheitsbedürfnis der Menschen in diesem Land nicht ausreichend ernst nimmt und zugleich darüber hinwegsieht, dass wir uns im Vergleich mit anderen Polizeien in Deutschland abgehängt fühlen, der wird am Ende die politische Verantwortung zu übernehmen haben.

GdP Landesvorstand Hessen

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