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Unfallabsicherung für Beschäftigte der Wachpolizei
Hiernach „kann mit Zustimmung des Finanzministers für Angestellte in Arbeitsbereichen mit besonderem Gefährdungspotenzial Unfallfürsorge in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes gewährt werden, soweit die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der betrieblichen Altersversorgung hinter den Unfallfürsorgeleistungen zurück bleiben.“ | ||
Das bedeutet, dass Wachpolizistinnen und Wachpolizisten, die einen Arbeitsunfall erlitten haben und hierdurch in der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50% gemindert sind sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine einmalige Unfallentschädigung gemäß Beamtenversorgungsrecht erhalten können.
Darüber hinaus können die Hinterbliebenen bei einem tödlichen Arbeitsunfall eine einmalige Zahlung bekommen. Die Hartnäckigkeit der Gewerkschaft der Polizei, für eine Gleichstellung der Wachpolizei einzutreten, hat sich ausgezahlt. Ein großer Erfolg, der rechtzeitig vor den Feiertagen besonders in Kreisen der Wachpolizei mit Genugtuung und Zufriedenheit aufgenommen wird. |