ERSTES DIENSTRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ (DRModG) VERABSCHIEDET
Keine inhaltlichen Änderungen - Stichtagsregelung stufenweise herabgesetzt
Die stufenweise Erhöhung der Lebensarbeitszeit für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte bleibt bestehen. Im neuen § 194 HBG werden die Stufenschritte dargestellt. Dies betrifft die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1964. Hier und mit einem Klick auf den GdP-Stern findet ihr den geänderten § 194 HBG mit der Stufentabelle. Dort seht ihr auch die Regelungen zur besonderen Altersgrenze (3 Stufen-Verfahren). | ||
Gesetzesentwurf nach 2. Lesung des Innenausschusses Ablehnung des Innenausschusses zur 40-Stundenwoche Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum DRModG | ||
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