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GdP im Gespräch mit dem Hessischen Innenminister

Aktuelle Polizeithemen mit Minister Beuth erörtert

Wiesbaden.

In der zweiten Septemberwoche trafen sich Mitglieder des geschäftsführenden GdP-Landesvorstandes mit Innenminister Peter Beuth zum Gesprächsaustausch. In dem Gespräch wurden aktuelle Polizeithemen wie: Wegfall von Stellen bei der hessischen Polizei, Beihilfe, Höhergruppierungsanträge der Wachpolizei, Bereitschaftspolizei und Kampagne „Keine Gewalt gegen Polizeibeamte“ erörtert. Beim beschlossenen Wegfall von 147,5 Planstellen im Tarifbereich ist festzuhalten, dass eine weitere Arbeitsverdichtung bei den verbleibenden Beschäftigten nicht stattfinden darf. In dieser Frage herrscht Einigkeit zwischen Innenminister Peter Beuth und der GdP.

Noch nicht geklärt ist hingegen, in welchen Bereichen zukünftig Aufgaben wegfallen bzw. reduziert werden sollen.
Auch die im Koalitionsvertrag niedergeschriebenen, zusätzlich von der Polizei zu erbringenden Aufgaben, sind nach Auffassung der GdP nur mit zusätzlichem Personal leistbar.
Widersprüchliche Äußerungen zur Beihilfe von Politikern der Regierungsfraktionen sorgen für große Verunsicherung bei den Polizeibeschäftigten.

Wir als GdP haben erneut deutlich gemacht, dass eine Änderung bei der Beihilfe nicht alleine nur unter dem Gesichtspunkt des „Geldsparens“ gesehen werden darf.
Eine Modernisierung des Beihilferechts ist geboten, da insbesondere der Vorsorgebereich, wie bei den gesetzlichen Krankenkassen Standard ist, in der hessischen Beihilfeverordnung gänzlich fehlt.
Mit der Krankenversorgung der Beschäftigten darf man keine Kasse machen!

Innenminister Peter Beuth wurde gebeten dafür zu sorgen, dass den Wachpolizistinnen und –polizisten, die bereits vor Monaten Höhergruppierungsanträge auf Grundlage des Hamburger Urteils zum „Streifengang“ gestellt haben, endlich ein (Zwischen-)Bescheid zugestellt wird.
Die Beschäftigten müssen wissen, woran sie sind. Es ist unbefriedigend, wenn sie seit Monaten die Auskunft erhalten: „…die Anträge seien derzeit in der Prüfung“!

Die geplante Teilentmietung bei der I.HBPA darf nicht zwangsläufig zu Verschlechterungen bei der Bereitschaftspolizei führen. Insbesondere der betriebsnahe Kindergarten „EG-Kiddy“ und der Werkstattbereich mit seinen umfangreichen Serviceleistungen müssen für die I. HBPA erhalten bleiben, haben die GdP-Vertreter dem Innenminister dargelegt.

Die staatsvertragliche vereinbarte Finanzierung der Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder möchte der Bund gerne zu Lasten der Länder beenden. Der bereits jetzt schon überalterte Fahrzeugpark der Hessischen Bereitschaftspolizei müsste dann auf Kosten des Landes erneuert werden. Dies bedeutet eine erhebliche Belastung des Polizeihaushaltes in Hessen. Die GdP hat hierzu eine Unterstützungsaktion der Länderinnenminister initiiert, damit der Bund auch weiterhin seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.
Die Ausstattung der Bereitschaftspolizeien wurde jahrelang vom Bund vernachlässigt. Die Kosten nun auf die Länder, entgegen bestehender Verträge abzuwälzen, ist inakzeptabel.

Der Verein „Keine Gewalt gegen Polizisten e.V.“ (www.KGGP.de) hat eine präventive Aktion ins Leben gerufen, die sich an Eltern richtet. Gegenüber den Kindern soll die Polizei nicht als „böser Onkel“, sondern als Vertrauensperson darstellt werden.
Innenminister Peter Beuth begrüßt diese Aktion, die wir als eine präventive Maßnahme, um zukünftig Gewalt gegen Polizisten entgegenzuwirken, vorgestellt haben.

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