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Überfälliger Schritt in die richtige Richtung - aber keine ausreichende Reaktion

Höhere Strafandrohung bei Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten

Wiesbaden.

Der Deutsche Bundestag folgte am vergangnen Donnerstag, 07. Juli 2011, der Empfehlung des Rechtsausschusses und erhöhte den Strafrahmen des § 113 STGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) von 2 auf 3 Jahre.
Unter den Schutz fallen nunmehr auch die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr und der Rettungskräfte. Die GdP hatte in den vergangenen Monaten erheblichen politischen Druck aufgebaut und forderte unter anderem in einer Kampagne die Einführung einer eigenständigen Norm eines § 115 STGB. Die Steigerung der Gewaltanwendung gegen unsere Kolleginnen und Kollegen von über 30% gab allen Anlass dazu.

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