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Wärmende Unterbekleidung für unsere Kolleginnen und Kollegen

Nachfragen und Beschwerden veranlassten die GdP Hessen zu Presseerklärungen über die mangelhafte Ausstattung unserer Kolleginnen und Kollegen mit wärmender Unterbekleidung.
In der Grundausstattung der neuen blauen Uniform ist eine Thermohose nicht vorgesehen. Solche Bekleidung ist nur mit Belastung des Kleiderkontos zu erwerben.
Jedoch ist die Beschaffung über den E-Shop in Ditzingen nicht mehr möglich, dass heißt, man ist derzeit nicht mehr lieferfähig.



Aufgrund vieler Nachfragen und Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen im täglichen Dienst wurde die GdP aktiv.

Die völlig unzureichende Ausstattung mit wärmender Unterbekleidung (insbes. Hose), veranlasste uns unter anderem zu einer Presseerklärung am 8. Januar 2009, in der wir auf diese Missstände aufmerksam gemacht haben.

Exakt einen Tag später, also am 9. Januar, gab es eine Reaktion des LPP.

In einer Veröffentlichung des PTLV im IntraPol wird auf die mangelhafte Lieferfähigkeit des E-Shops in Ditzingen hingewiesen.

Daher können sich nunmehr alle Kolleginnen und Kollegen selbst entsprechende wärmende Unterkleidung kaufen.

Die entstehenden Kosten können dann zu Lasten des Kleiderkontos beim PTLV eingereicht werden.

Wir begrüßen dieses unkomplizierte und unbürokratische Verfahren, das schnell Abhilfe schafft. Durch das zeitnahe Agieren der GdP wurde dies auf den Weg gebracht.


Hier gibt es einen Vordruck zur Kosteneinreichung beim PTLV

Erlass des LPP zur Verfahrensweise
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