Zum Inhalt wechseln

Auf Einladung der GdP Hessen

Innenminister Peter Beuth im Gespräch mit der GdP

Wiesbaden.

Innenminister Peter Beuth folgte der Einladung der hessischen GdP zu einem Gespräch in der GdP-Geschäftsstelle. In dem fast zweistündigen Gespräch am heutigen Tage wurden aktuelle Themen erörtert. Die Folgen der Inkraftsetzung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes 1 und 2 sind noch immer spürbar. So wurde unter anderem über die Benachteiligungen bei der Überleitung in die 8-stufigen neuen Erfahrungsstufen und die möglichen Änderungen bei der Beihilfe gesprochen. Aber auch die politischen Entscheidungen zur Personalsituation in der hessischen Polizei, die hessische Gesetzesinitiative für eine Schutznorm gegen Angriffe auf Polizisten und Hilfskräfte, sowie die in dieser Woche veröffentlichte Rechtsprechung des BVerfG zur Richter- und Beamtenbesoldung waren Themen im Austausch mit dem Innenminister.

Überleitung in das neue Besoldungsgesetz - von Dienstaltersstufen zu Erfahrungsstufen:
Mit der Inkraftsetzung des 2. DRModG sind bei der Einreihung in das achtstufige Erfahrungsstufensystem bei vielen Beschäftigten finanzielle Nachteile errechnet worden. Diese Nachteile konnten wir als GdP nicht akzeptieren und wurden bereits im letzten Jahr aktiv.

Innenminister Peter Beuth berichtete, dass derzeit eine Gesetzesänderung in Erarbeitung sei, die finanzielle Nachteile, unter Maßgabe des rechtlich möglichen Spielraums, weitestgehend behebt. Ziel sei es, möglichst eine finanzielle Benachteiligung auszuschließen. Hierzu sollen auch zeitnah im Anschluss Fachgespräche mit der Abteilung I im HMdIuS, auch über den Hauptpersonalrat der Polizei geführt werden.

Beihilfeänderungen

Bei der Änderung der Beihilfe sei man an der Erarbeitung einer Regelung zur Einführung bzw. Umsetzung, berichtete der Innenminister. Es wird zeitnah nachberichtet, sobald weitergehende Informationen vorliegen.

Personalsituation in der hessischen Polizei

Die momentan angelaufene Praxis, Vollzugsstellen bei den Abteilungen Zentrale Dienste, die durch Pensionierungen frei werden, künftig in Tarifstellen umzuwandeln, wurde seitens der GdP kritisiert. Wir haben deutlich gemacht, dass damit die Aussage der Landesregierung, „es wird im Vollzugsbereich keine Stellenstreichungen geben“ unterlaufen werde.

Wenn die Landesregierung qualifizierte Fachleute bei den Zentralen Diensten benötigt, dann dürfen eben keine 147,5 Stellen in diesem Bereich gestrichen werden.

Innenminister Beuth stellte klar, dass zu den 13764 Vollzugsstellen weitere 141 Stellen, als Ersatz für die Abschaffung der 42 -Stunden Woche im WSD in 2017, eingestellt werden. Somit mit werde dann die hessische Polizei zukünftig über 13905 Vollzugsstellen verfügen.

Aus Sicht der GdP genügt dies aber nicht, so der Vorsitzende Andreas Grün, um der täglichen Arbeitsverdichtung auf den Basisdienststellen effektiv zu begegnen. Auch die Festnahme zweier Terrorverdächtiger in Oberursel habe verdeutlicht, dass im Vollzugsbereich eine zusätzliche Personalmehrung kein Tabuthema mehr sein darf.

Gesetzesinitiative zum Schutz von Polizisten und Hilfskräften

Hessen hat in den Bundesrat (Drucksache 165/15) eine Gesetzesinitiative zur Einführung eines Schutzparagraphen für Polizeibeamte/-innen und anderer Hilfskräfte gestartet.

Ziel der Initiative ist nicht, die Amtshandlung, sondern den Bediensteten zu schützen. Der Rechtsstaat hat eine besondere Verpflichtung diejenigen zu schützen, die ihn vertreten. Minister Beuth verdeutlichte, dass diese Initiative auf die GdP-Forderung von 2009 zurückzuführen ist, die seit einigen Jahren Thema ist.

Die GdP unterstützt die Gesetzesinitiative und hofft, dass auch die anderen Bundesländer sich hier nicht „versperren“ werden. Künftig müssen Angriffe auf Vollzugsbeamte auch entsprechend geahndet werden, was nicht zuletzt durch das Maß der Strafandrohung verdeutlicht ist.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Richter- und Beamtenbesoldung

Im Lichte der am 5. Mai 2015 ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung forderte Andreas Grün den Innenminister auf, von den Plänen im Koalitionspapier (Nullrunde in 2015 für Beamten/-innen) dringend Abstand zu nehmen.

Alle negativen Regelungen in der zurückliegenden Zeit, Änderungen der Beihilfe, Reduzierung des Personalkörpers bei den Polizeibeschäftigten, die damit einhergehende Arbeitsverdichtung, die steigende Einsatzbelastung und vieles mehr, sind nachweisliche Indikatoren, um den Beschäftigten die Wertschätzung ihrer Arbeit in Form der inhalts- und zeitgleichen Übertragung des Tarifergebnisses uneingeschränkt zu gewähren.

Im Namen des Vorstandes bedankte sich Andreas Grün bei Innenminister Beuth für den Besuch der GdP-Geschäftsstelle und überreichte zur Erinnerung einen GdP-Teddy.

This link is for the Robots and should not be seen.