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Die Kröten des Besoldungsdiktats kommen ans Licht

Verraten und verkauft - Stundenzahl auf Lebensarbeitszeitkonto erheblich reduziert

Wiesbaden.

Der Entwurf zur Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung (AZVO) liegt vor. Darin wird unter anderem erläutert, wie mit der 1 Stunde umzugehen ist, die die Beamtinnen und Beamten bis zum 50sten Lebensjahr ansparen können. Wie klang es noch bei Verkündung der Vereinbarung mit dem dbb: 1" Stunde pro Woche, also 52 Stunden im Jahr!" Jetzt kommen die Kröten ans Licht.

Im Entwurf werden Urlaub und Feiertage herausgerechnet, die Stundenzahl wird also bei 44 Stunden gedeckelt. Eine Auszahlung ist nicht möglich, außer bei Tod oder Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit. Will jemand ein angespartes Stundenkontingent vor dem Ruhestand nutzen (z.B. für Hausbau oder längeren Urlaub) müssen mindestens 220 Stunden angesammelt werden.
5 Jahre ansparen; erstmalige Inanspruchnahme zum 01.01. 2012
Der Zeitpunkt gilt z.B. auch für die heute 47 Jährigen, die nur noch 3 Jahre (max. 132 Stunden) ansparen können. Weiter heißt es in dem Entwurf, dass diese Freistellungen nur dann gewährt werden können, wenn dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Die Begründung der Landesregierung zu Art. 1 Nr. 2 AZVO lässt ahnen, wie viele Kolleginnen und Kollegen in den Genuss einer Freistellung kommen werden:
„Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit kommt aus Gesichtspunkten des Arbeitsanfalls und aus Haushaltsgründen nicht in Betracht.“
Zu Deutsch: viel Arbeit, zu wenig Personal – aber das wussten wir auch vorher schon!
Die GdP bleibt bei ihrer Meinung: Wir wurden verraten und verkauft!
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