Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis90/Die Grünen
WIEDER SONDEROPFER FÜR DIE HESSISCHEN BEAMTEN GEPLANT!
Dies würde bedeuten, dass die bereits beschlossene Besoldungserhöhung zum 01.04.2014 in Höhe von 2,6 Prozent noch vollzogen wird. Für 2015 würde eine Nullrunde verordnet und für die Jahre 2016 bis 2019 nur eine jährliche Erhöhung von einem Prozent.
Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Hessen in den Jahren bis 2019 hätten für die Beamten/-innen keine Bedeutung. Das wäre die endgültige Abkehr von dem Grundsatz: „Besoldungsrecht folgt dem Tarifrecht“.
Die Beamten sollen also weiter einseitig zur Konsolidierung des Hessischen Landeshaushaltes zur Kasse gebeten werden.
Hier stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber nicht gegen das Alimentationsprinzip gemäß Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verstößt, wonach er für einen amtsangemessenen Lebensunterhalt der Beamten/- innen zu sorgen hat.
Woher weiß die neue Landesregierung bereits schon heute, wie sich die Verhältnisse in den Jahren 2016 – 2019 darstellen werden, so dass sie bereits jetzt die Besoldungserhöhungen für diese Jahre festlegen kann? Dies wird zu gegebener Zeit, sofern die Landesregierung ihre Absicht wahr macht, durch das Verfassungsgericht überprüft werden müssen.
„Im Vergleich zu der Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte allgemein, der Einkommen der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Einkommen vergleichbarer Beschäftigter außerhalb des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1983 bleibe die Beamtenbesoldung um mindestens 17,8 Prozent zurück. Die Beamtenbesoldung werde somit greifbar von der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Sie sei damit nicht mehr amtsangemessen. Das verstoße gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes“, so das VG Koblenz in der Pressemitteilung vom heutigen Tag.
Die Kolleginnen und Kollegen wurden durch Musterklagen durch den GdP- und DGB-Rechtsschutz unterstützt, auch wir werden zu gegebener Zeit den gleichen Weg einschlagen, warten wirzunächst jedoch ab, was die Verfassungsrichter entscheiden.