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Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis90/Die Grünen

WIEDER SONDEROPFER FÜR DIE HESSISCHEN BEAMTEN GEPLANT!

Wiesbaden.

Mit den Wahlversprechen durfte man zumindest die Hoffnung haben, dass die gnadenlose Personalvernichtungsmaschinerie eingebremst wird. Zurück zu einer sozialeren Gerechtigkeit, das waren Aussagen, die gerade die Beschäftigten im Polizeibereich hoffen ließ. Nun ist sie im Amt, die neue Regierung aus CDU und Bündnis90/Die Grünen. Und sie haben einen Koalitionsvertrag geschlossen, der zwar noch nicht im Detail beschreibt, was genau mit unserer Polizei passieren wird. Doch darf man zwiscchen den Zeilen lesen, dass es nichts Gutes sein wird. Weitere 1800 Menschen sollen weggespart werden. Das in der Verfassung zementierte Alimentationsprinzip wird mit Füßen getreten, wenn durch ein Gesetz diktiert wird, dass es Nullrunden und festgeschriebene Besoldungserhöhungen von 1 Prozent geben soll. Einschränkungen bei der Beihilfe und keine Rückkehr in die TdL. Wir stehen vor harten Auseinandersetzungen als Gewerkschaft und wir werden noch mehr Kraft investieren müssen, um dies zu verhindern, und zwar mit allen Mitteln. Unterstützt uns, wenn wir euch brauchen, aufgeben werden wir nicht.

Per Gesetz will die neue Regierung ein Besoldungsdiktat von besonderer Dreistigkeit verordnen.
Dies würde bedeuten, dass die bereits beschlossene Besoldungserhöhung zum 01.04.2014 in Höhe von 2,6 Prozent noch vollzogen wird. Für 2015 würde eine Nullrunde verordnet und für die Jahre 2016 bis 2019 nur eine jährliche Erhöhung von einem Prozent.
Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Hessen in den Jahren bis 2019 hätten für die Beamten/-innen keine Bedeutung. Das wäre die endgültige Abkehr von dem Grundsatz: „Besoldungsrecht folgt dem Tarifrecht“.
Die Beamten sollen also weiter einseitig zur Konsolidierung des Hessischen Landeshaushaltes zur Kasse gebeten werden.
Hier stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber nicht gegen das Alimentationsprinzip gemäß Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verstößt, wonach er für einen amtsangemessenen Lebensunterhalt der Beamten/- innen zu sorgen hat.
Woher weiß die neue Landesregierung bereits schon heute, wie sich die Verhältnisse in den Jahren 2016 – 2019 darstellen werden, so dass sie bereits jetzt die Besoldungserhöhungen für diese Jahre festlegen kann? Dies wird zu gegebener Zeit, sofern die Landesregierung ihre Absicht wahr macht, durch das Verfassungsgericht überprüft werden müssen.
Auch in Rheinland-Pfalz kam die Regierung zu diesem Besoldungsdiktat und musste sich am 09. Januar 2014 vor dem VG Koblenz eine Abfuhr einholen. Unter dem Az. 6K 445/13.KO hält die Kammer die derzeitige Besoldung der rheinland-pfälzischen Landesbeamten für verfassungswidrig.

„Im Vergleich zu der Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte allgemein, der Einkommen der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Einkommen vergleichbarer Beschäftigter außerhalb des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1983 bleibe die Beamtenbesoldung um mindestens 17,8 Prozent zurück. Die Beamtenbesoldung werde somit greifbar von der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Sie sei damit nicht mehr amtsangemessen. Das verstoße gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes“, so das VG Koblenz in der Pressemitteilung vom heutigen Tag.
Die Kolleginnen und Kollegen wurden durch Musterklagen durch den GdP- und DGB-Rechtsschutz unterstützt, auch wir werden zu gegebener Zeit den gleichen Weg einschlagen, warten wirzunächst jedoch ab, was die Verfassungsrichter entscheiden.

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