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GdP erhält auf Nachfrage klarstellende Antwort des Innenministers

KEINE WIDERSPRÜCHE GEGEN DIE BESOLDUNG ERFORDERLICH

Seit einigen Tagen ruft der Deutsche Beamtenbund (DBB) und auch die DPolG die Kolleginnen und Kollegen auf, "rein vorsorglich" bis 31.12.2017 Widersprüche gegen ihre Besoldung einzulegen. Hintergrund sind die klageanhängigen Verfahren zu einer möglichen verfassungswidrigen Besoldung der Beamten in Hessen. Die GdP Hessen hat bei allen hessischen Verwaltungsgerichten Einzelklagen in dieser Sache eingereicht. Bereits für 2016 hat der Innenminister auf die Einrede einer zeitnahen Geltendmachung verzichtet. Dies bedeutet, dass niemand für 2016 Widersprüche einlegen musste. Nachdem nun zu einem wahren Antragshype aufgerufen wurde, haben wir den direkten Kontakt zum Innenminister gesucht. Während der heutigen Sitzung des Hauptpersonalrats übermittelte uns der Staatssekretär Werner Koch, dass der Minister diesen Verzicht auch für das Jahr 2017 und darüber hinaus erklärt hat. Somit muss niemand einen Widerspruch einlegen. Damit sollte nun Beruhigung in der Kollegenschaft eintreten und wir entlasten auch unsere Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung.

Minister Beuth bedankt sich für den Problemlösungsprozess der GdP

In seiner Antwort auf die gestrige Nachfrage des GdP-Landesvorsitzenden Andres Grün begrüßt der Innenminister den Weg der GdP, Probleme möglichst frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Der entscheidende Teil seiner Antwort geben wir hier zitiert wieder:

"Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang versichern, dass die Erklärung des Landes Hessen vom 5. Dezember 2016, für das Besoldungsjahr 2016 auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Rechtsansprüchen zu verzichten, auch über den 31. Dezember 2016 hinaus Geltung behalten soll. Sollte das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines der anhängigen Musterstreitverfahren tatsächlich wider Erwarten feststellen, dass das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016 mit strukturellen Defiziten behaftet ist und dem hessischen Gesetzgeber eine „Reparatur“ aufgeben, so würde sich eine solche Reparatur in diesem Falle auf den gesamten erforderlichen Zeitraum erstrecken. Sofern und soweit sich das verfassungsgerichtlich festgestellte Defizit des Jahres 2016 auch im Jahr 2017 fortsetzen sollte, ist daher im Ergebnis auch dieser Zeitraum von der Verzichtserklärung erfasst".  ‎

Problem erkannt - Minister angefragt - Lösung erhalten

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