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GdP setzt eine deutliche Erhöhung der Zulage „DuZ“ durch!
Dazu weitere Verbesserungen im Polizeibereich
Auf Grund der laufenden Haushaltsnachberatungen traf sich die GdP Hessen nach einer entsprechenden Anfrage im Innenministerium am 18.11.2015 mit Innenminister Peter Beuth. In diesem Gespräch, an dem unser Landesvorsitzender Andreas Grün und Vorstandsmitglied Peter Wittig teilnahmen, haben wir die Eckpunkte des Haushaltes 2016 in Bezug auf die Polizei erörtert. Ein wesentlicher Punkt war die Erfüllung einer jahrelangen Forderung der GdP Hessen nach einer Erhöhung der Erschwerniszulage DuZ. Diese Forderung stand bei uns lange an vorderster Stelle, ist sie doch auch ein großer Motivationsbaustein für die hochbelasteten Beschäftigten, die nachts, an Wochenenden und Feiertagen ihren Dienst versehen müssen. Wir möchten dir mit diesem Newsletter einen schnellen Überblick geben, welche Zusagen der Innenminister uns am 18.11.2015 in dem persönlichen Gespräch gegeben hat. Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) Wir konnten letztendlich Innenminister Beuth davon überzeugen, dass die hessischen Sätze an die in Bayern geltenden Zulagensätze angepasst werden. Dies bedeutet, dass jeder Kollege und jede Kollegin beispielsweise im Wechselschichtdienst bei einem durchschnittlichen monatlichen Dienstverlauf mit einer Erhöhung von rund 90 Euro rechnen kann! Wir sind sehr froh, dass diese zentrale Forderung nun endlich umgesetzt wird und es in diesem Bereich zu einer spürbaren finanziellen Netto-Verbesserung kommt.
Auszahlung von Mehrarbeitsstunden Die Forderung der GdP an Innenminister Beuth, alle vorhandenen auszahlbaren Mehrarbeitsstunden finanziell abzugelten zu können, wurde zugesagt. Die Landesregierung stellt hierfür in 2016 einen Betrag von 10 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können alle ca. 540. 000 auszahlbaren Mehrarbeitsstunden komplett ausgezahlt werden. Keine Unterscheidung von Mehrarbeit bei der Polizei Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass es nicht mehr nachvollziehbar ist, „messbare“ und „nicht messbare“ Stunden voneinander abzugrenzen und eine Kappungsgrenze von 5 Stunden existiert. Es ist nicht vermittelbar, weshalb es Unterschiede gibt, ob Mehrarbeit aus reinen „Überstunden“, Gerichtsterminen, Dienstsport, Fortbildung, Hundepflegestunden o.ä. entstanden sind. Jede geleistete Stunde ist nach unserer Auffassung Mehrarbeit und darf nicht weiter klassifiziert werden. Somit wären alle Mehrarbeitsstunden entweder in Freizeit oder finanziell vergütbar. Auch würde der enorme Verwaltungsaufwand bei der Erfassung und Bewertung entfallen und Kapazitäten zur Entlastung an anderer Stelle freisetzen. Für die Umsetzung haben wir Innenminister Beuth bereits einen schriftlichen Vorschlag zu einer möglichen Umsetzung übermittelt.
Am Ende dürfen wir feststellen, dass „dicke Bretter lange gebohrt werden müssen“. Einmal mehr hat sich bewiesen, dass wir mit unseren berechtigten Forderungen nicht nachlassen dürfen. Wir haben uns immer wieder, auch mit eurer Unterstützung, in die Debatten eingebracht um politischen Druck aufzubauen. Die nun erreichten Ergebnisse können sich sehen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Hessen Wilhelmstr. 60a 65183 Wiesbaden
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