Unsere Kolleginnen und Kollegen sind in besonderem Maße gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt, daher haben sie auch einen Anspruch auf besonderen Schutz des Staates."> Zum Inhalt wechseln

HÖHERE STRAFEN FÜR GEWALT GEGEN POLIZEIBEAMTINNEN UND POLIZEIBEAMTE

Bundesrat nimmt Stellung zur Gesetzesänderung des § 113 STGB

Die Länder haben in der Plenarsitzung des Bundesrates am 26. November 2010 Stellung genommen zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und andere Sicherheitskräfte besser vor tätlichen Angriffen schützen soll.
Seit 1999 haben laut polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) die Widerstandshandlungen um 31 % zugenommen. Vor diesem Hintergrund soll der strafrechtliche Schutz für Vollstreckungshandlungen erhöht werden, in dem der Strafrahmen von zwei auf drei Jahre erhöht wird.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wertet dies als einen Schritt in die richtige Richtung, sähe aber lieber eine eigenständige Norm "Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte".
Unsere Kolleginnen und Kollegen sind in besonderem Maße gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt, daher haben sie auch einen Anspruch auf besonderen Schutz des Staates.

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