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Keine Wertschätzung - selbst von obersten Gerichten

BGH hebt Urteil gegen "Höllenengel" auf - Tötung eines Polizisten gerechtfertigt!

Wiesbaden.

Und wieder stehen wir in einer tiefen Diskussion, was die Polizei dem Staat, auch vertreten durch die Gerichtsbarkeit, wert ist.
Im März 2010 standen Kolleginnen und Kollegen vor der Haustüre eines hochkriminellen Mitgliedes der Hells Angels. Im Handgepäck einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Vor dem Öffnen der Haustüre schoss der Schwerverbrecher unvermittelt durch die Tür und verletzte einen Polizeibeamten tödlich. In erster Instanz zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, legte die Verteidigung Revision ein. Eineinhalb Jahre nach der Tat hebt der BGH das Urteil auf und sprach den Höllenengel frei. Offensichtlich schenkte das Gericht dem Hells-Angels-Boss mehr Glauben als den Polizeibeamten. Mit großer Bestürzung nehmen wir diese Entscheidung zur Kenntnis und verurteilen sie gleichzeitig. Es ist ein fatales Signal, wenn solche Schwerverbrecher glauben, dass sie nun auf Polizisten schießen "dürfen", wenn sie vor ihrer Türe stehen. Skandalös ist ebenfalls der Umstand, dass dieser Täter im legalen Besitz der Tatwaffe war.

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