In seiner Antwort auf die gestrige Nachfrage des GdP-Landesvorsitzenden Andres Grün begrüßt der Innenminister den Weg der GdP, Probleme möglichst frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Der entscheidende Teil seiner Antwort geben wir hier zitiert wieder:

"Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang versichern, dass die Erklärung des Landes Hessen vom 5. Dezember 2016, für das Besoldungsjahr 2016 auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Rechtsansprüchen zu verzichten, auch über den 31. Dezember 2016 hinaus Geltung behalten soll. Sollte das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines der anhängigen Musterstreitverfahren tatsächlich wider Erwarten feststellen, dass das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016 mit strukturellen Defiziten behaftet ist und dem hessischen Gesetzgeber eine „Reparatur“ aufgeben, so würde sich eine solche Reparatur in diesem Falle auf den gesamten erforderlichen Zeitraum erstrecken. Sofern und soweit sich das verfassungsgerichtlich festgestellte Defizit des Jahres 2016 auch im Jahr 2017 fortsetzen sollte, ist daher im Ergebnis auch dieser Zeitraum von der Verzichtserklärung erfasst".  ‎