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GdP erreicht Einkommensverbesserungen in freien Verhandlungen

Wiesbaden.

Bei den am 2. und 3. Juni in Wiesbaden zwischen dem hessischen Innenminister und der Gewerkschaften geführten Tarifverhandlungen haben sich beide Seiten auf eine Einkommensverbesserung für die Tarifbeschäftigten des Landes geeinigt. Mit dieser Einigung haben es GdP und die anderen ÖD-Gewerkschaften erreicht, dass die Lücke zwischen dem schlechten Ergebnis des Vorjahres (Damals hatten Landesregierung und hessischer Beamtenbund „verhandelt“) und dem Niveau der Tarifgemeinschaft der Länder geschlossen wurde.   Es ist wichtig für unsere Kolleginnen und Kollegen, dass sie nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung des öffentlichen Dienstes abgekoppelt werden. Dies ist in schwierigen Verhandlungen unter Beteiligung der GdP (Erika Büttner, Jörg Schumacher und Jörg Bruchmüller) verhindert worden.

Im Einzelnen:

Für den Zeitraum von Januar bis März 2008 wird eine Einmalzahlung von monatlich 3 Prozent zusätzlich gewährt. Rückwirkend ab 1. April 2008 werden die bereits gewährten 2,4 Prozent auf 3 Prozent aufgestockt.

Darüber hinaus gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro (bis Vergütungsgruppe Vc BAT/ Lohngruppe 8a MTArb.). Alle anderen Vergütungsgruppen sowie Auszubildende erhalten 100 Euro. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig bedacht.

Diese Zahlungen werden voraussichtlich mit dem Septembergehalt geleistet.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Einkommensentwicklung des Jahres 2009 ge-sondert verhandelt und vereinbart werden soll.

Die GdP fordert alle Landtagsfraktionen auf, dieses Ergebnis schnellstmöglich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen und die Arbeitszeit angemessen zu reduzieren.

Die GdP hält weiterhin an ihrer Grundforderung fest:
Nur durch den Wiedereintritt in die Tarifgemeinschaft der Länder (TDL) können langfristige und unmittelbare Tarifbindungen erreicht werden. Die hessischen Besoldungs- und Tarifdiktate vor der letzten Landtagswahl gehören in die Mottenkiste.

Zum Download einiger Rechenbeispiele (pdf)
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