Die hessische Polizei erhält weitere notwendige UnterstützungStellenhebungen/Beförderungen:
Innenminister Beuth erklärte, dass folgende Stellenhebungen in den kommen beiden Jahren, zusätzlich zu dem bereits umgesetzten Hebungsprogramm 2016/2017, umgesetzt werden:
2018: 80 x A 11, 20 x A12
2019: 260 x A11, 40 x A12 und 24 zusätzliche Stellenhebungen im höheren Dienst
Personal:
Nachdem die Landesregierung in den Haushalten 2015, 2016 und 2017 insgesamt 1010 zusätzliche Stellen geschaffen hat, kommen nun für den Doppelhaushalt 2018/2019 noch einmal 480 hinzu.
Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen und gefordert, dass diese Stellen nun in die Basisdienststellen verortet werden müssen. Innenminister Beuth liegt in dieser Frage deckungsgleich auf der Linie der GdP.
Stellenzuwachs:
Der Innenminister hat zugesagt, dass der Großteil dieser neuen Stellen in die Basisdienststellen der hessischen Polizei fließen wird.
Somit haben wir große Hoffnung, dass es mittelfristig zu einer deutlichen personellen Entlastung, gerade im Wechselschichtdienst, kommt und die Belastungsparameter Mehrarbeit und Krankenstand deutlich zurückgehen werden.
Schutzausstattung:
Bei der Schutzausstattung möchte der Innenminister, dass die Alarmhundertschaften, und dabei insbesondere die qualifizierten Einsatzzüge, schnellstmöglich mit der optimalen Schutzausstattung ausgestattet werden.
Altersdiskriminierende Besoldung:
Seit diesem Gespräch ist nun auch klar, dass sich die Landesregierung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel angeschlossen und per Kabinettsbeschluss die Rückzahlungen (Schadensersatz) aus der altersdiskriminierenden Besoldung angeordnet hat.
Die Besoldungsstelle wird nun jeden Fall einer individuellen Prüfung unterziehen und danach die zustehenden Beträge auszahlen. Dies wird allerdings wegen der Fülle der abgegebenen Anträge noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Klageverfahren Wachpolizei:
Auch bei den Klageverfahren der Wachpolizei erkennt die Landesregierung zweitinstanzlich beschiedene Fälle an und überträgt diese wertungsgleich auch auf Wachpolizisten, die lediglich einen Antrag gestellt, aber keine Klage geführt haben. Mit der Auszahlung der Beträge wurde bereits begonnen.
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