In der Polizei ist kein Platz für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Wir weisen jedoch Pauschalvorwürfe aus Presse und Politik scharf zurück
Während laufender Ermittlungen ist es guter Brauch, sich zu solchen Vorfällen nicht zu äußern, um nicht ansatzweise Raum für Vorverurteilungen zuzulassen.
Die Polizei hat nach Recht und Gesetz zu handeln und im Besonderen die Menschenwürde zu achten. Das bedeutet konkret, dass übergriffiges Verhalten, Beleidigungen und Erniedrigungen von Polizisten gegenüber Mitbürgern rechtlich zu ahnden sind.
Sollte ein Fehlverhalten der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten festgestellt werden, haben sie sich entsprechend zu verantworten.
Bevor dies jedoch nicht belastbar feststeht, verwehren wir uns, insbesondere gegen diese pauschalen Vorverurteilungen aller Polizisten.
Die Polizei hat nach Recht und Gesetz zu handeln und im Besonderen die Menschenwürde zu achten. Das bedeutet konkret, dass übergriffiges Verhalten, Beleidigungen und Erniedrigungen von Polizisten gegenüber Mitbürgern rechtlich zu ahnden sind.
Sollte ein Fehlverhalten der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten festgestellt werden, haben sie sich entsprechend zu verantworten.
Bevor dies jedoch nicht belastbar feststeht, verwehren wir uns, insbesondere gegen diese pauschalen Vorverurteilungen aller Polizisten.