Wenn diese E-Mail nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
Header-Bild

 

Wiesbaden. 16.05.2018

{~subscriber_anrede~} {~subscriber_firstname~}


Headline

Text 1


GdP prüft eine mögliche Auswirkung der Bereitschaftsvergütung für den Polizeibereich

Am 21. Februar 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch seine 5. Kammer basierend auf der Richtlinie 2003/88/EG einem Beschäftigten der belgischen Feuerwehr einen Vergütungsanspruch von eins zu eins für seine "Bereitschaftszeit zuhause" zugesprochen. Erstritten hat der belgische Kollege diese Vergütung, die er als Feuerwehrmann einer Stadt ausübt. Tenor der Rechtsprechung ist unter anderem, dass ..."die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während derer er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb von 8 Minuten Folge zu leisten, wodurch die Möglichkeit, anderen Tätigkeiten nachzugehen, erheblich eingeschränkt ist, als Arbeitszeit anzusehen ist". Die GdP ist auf Bundesebene bereits in der rechtlichen Bewertung, ob diese Rechtsprechung Auswirkungen auf den Polizeibereich haben kann. Wir werden zeitnah weitere Informationen veröffentlichen. mehr


Andreas Grün wieder zum Chef der hessischen GdP gewählt

Der Mittelhesse Andreas Grün hat bei den Wahlen zum Landesvorsitzenden erneut kandidiert und wurde von den Delegierten des 26. Landesdelegiertentages mit über 94% wiedergewählt. Der 57jährige Andreas Grün dankte den Delegierten für diesen Vertrauensbeweis. „Mit diesem Ergebnis lasse sich mit der Politik auf Augenhöhe verhandeln, was sich in der zurückliegenden Wahlperiode gezeigt und für die Zukunft wichtiger denn je ist. Zu groß und vielfältig sind die Problemstellungen bei der Polizei und den berechtigten Interessen und Forderungen der Kolleginnen und Kollegen der hessischen Polizei", sagte Andreas Grün in einer ersten Stellungnahme. Seit heute beraten die 172 Delegierten über mehr als 150 Anträge aus allen Bereichen der Polizei Hessen. mehr


Malchow: Staat darf bei Angriffen auf den Rechtsstaat keine Antwort schuldig bleiben

Berlin. Der Rechtsstaat gelte für jeden Quadratzentimeter hierzulande, betonte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, am Donnerstag vor dem Hintergrund des Polizeieinsatzes in einer baden-württembergischen Flüchtlingsunterkunft. „Der Staat darf bei Angriffen auf den Rechtsstaat und seine Vertreter keine Antwort schuldig bleiben. Diese Antwort kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Eigensicherung jedoch auch erst später erfolgen. Gerade in für Beamtinnen und Beamte gefährlichen und heiklen Situationen sind Besonnenheit und Augenmaß gefragt“, sagte Malchow. Der GdP-Chef ergänzte, es sei professionell gewesen, die Situation im Ellwanger Flüchtlingsheim zunächst ausführlich zu bewerten und den Einsatz daran auszurichten. mehr


Diese und weitere Presse-Informationen finden Sie in unserem Nachrichten-Archiv.


 
Empfehlen Sie uns weiter:
Google+
Kontakt:

Telefon: 0611 – 99 22 7 – 0

Fax: 0611 – 99 22 7 – 27

Email: gdp-hessen@gdp.de