Innenminister lässt die hessische Polizei im Stich!
Klage und Aktionsplan gegen Besoldungsdiktat beschlossen
Dieser Gesprächstermin zum Thema Beamtenbesoldung in Hessen war ursprünglich für den 22.4.2016 vorgesehen und wurde vom Innenminister auf den 13.5.2016 verlegt. Umso mehr waren wir verärgert, als am vergangenen Dienstagnachmittag, mitten in der laufenden Personalratswahl, der Gesetzentwurf mit dem Besoldungsdiktat durch die Fraktionen von CDU und Grünen veröffentlicht und dann in den Landtag eingebracht wurde.
Einen solchen Umgang empfinden wir nicht nur unfair, nein, er ist geradezu eine Provokation.
Gleichwohl entschlossen wir uns, diesen Termin wahrzunehmen um in aller Deutlichkeit auf die zum Zerreißen angespannte Lage bei der Polizei aufmerksam zu machen. Laut aktueller Steuerschätzung werden in Hessen über 260 Mio. Mehreinnahmen für das Haushaltsjahr 2016 und laut Prognose über 338 Mio. 2017 erwartet. Gleichzeitig wird aber gebetsmühlenartig wiederholt, es sei kein Geld für eine angemessene Besoldungsanpassung da.
Natürlich gibt Deine GdP nicht auf. Jetzt erst recht! Wir werden konsequent politisch und mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen den Druck weiter erhöhen. Wir werden dabei auch zu gewerkschaftlichen Instrumenten greifen, die wir bisher noch nicht angewendet haben. Selten zuvor wurden wir von einer Landesregierung so brüskiert, wie wir es momentan erfahren müssen. Deshalb hat die GdP einen umfangreichen Aktionsplan beschlossen, den wir nun konsequent umsetzen werden.
Zur Erinnerung: bereits am 9. April 2014 hatte der GdP Landesvorsitzende Andreas Grün anlässlich des 25. Landesdelegiertentages, in Anwesenheit von Innenminister Beuth und allen Behördenleitungen der hessischen Polizei, eine Klage für den Fall angekündigt, dass die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen vereinbarte Nullrunde und das Lohndiktat umgesetzt werden sollten.
Da nun das verfassungsrechtlich umstrittene Besoldungsanpassungsgesetz entgegen aller Argumente und Proteste in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde, haben wir die Gießener Rechtsanwaltskanzlei Greilich, Hirschmann, Benedum & Collegen beauftragt, das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung zuzuleiten.
GdP Chef Andreas Grün übergab heute eine entsprechende Mandatsvollmacht an den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Kanzlei GHB, Harald Scherer.