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HESSISCHE GDP IM DIREKTEN AUSTAUSCH MIT INNENMINISTER BEUTH
wie du sicherlich über unsere Homepage erfahren hast, fand in der vergangenen Woche der Landesdelegiertentag der hessischen GdP statt. Unter anderem wurde auch der geschäftsführende Landesvorstand neu gewählt. Bereits nur wenige Tage nach diesen Wahlen fand unter der neuen Führung von Andreas Grün als Landesvorsitzender ein erster Gesprächsaustausch mit dem Innenminister Peter Beuth statt. Begleitet wurde Andreas durch seine Stellvertreter Ewald Gerk und Lothar Hölzgen. In Anwesenheit von Staatssekretär Werner Koch und Simon Grüttner (Justiziar im HMdI), waren die Schwerpunkte u.a. die aktuellen Themen Besoldungsüberleitungsproblematik, Beihilfe, gesetzliches Lohndiktat und die Beförderungs- und Stellenstruktur im Polizeibereich. Wir möchten dir mit diesem Newsletter die Gesprächsinhalte übermitteln, damit du bei Fragen von Kolleginnen und Kollegen sprachfähig bist. Im Mittelpunkt des zweistündigen Gesprächs, das in freundlicher und entspannter Atmosphäre stattfand, standen unter anderem die Themen:
Besoldungsüberleitung (DRModG II) GdP-Landesvorsitzender Andreas Grün stellte die Probleme und die möglichen Gehaltseinbußen, die bei der Überleitung in die neuen Erfahrungsstufen geben kann, dar. Um die Problemstellung gänzlich erfassen zu können wurde eine kompetente Anlauf-/Auskunftsstelle (Beschwerdestelle) geschaffen. Die Beschwerdestelle ist erreichbar unter Tel. 0800 110 3333 erreichbar. Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich bei Fragen oder Unstimmigkeiten zur Überleitung in die neuen Erfahrungsstufen an die Hotline zu wenden. Es ist für uns hilfreich, wenn ihr eine kurze Mail über das Gespräch mit der Hotline an die GdP Hessen (gdp-hessen@t-online.de) sendet. Innenminister Peter Beuth bat noch um etwas Geduld. Im ersten Halbjahr 2014 sei ein Urteil des EuGH in Sachen „Erfahrungsstufen“ zu erwarten. Ob und in welchem Umfang das Urteil sich auf das Besoldungsüberleitungsgesetz auswirkt, vermag zurzeit niemand einzuschätzen. Es könnte jedoch sein, dass die jetzigen acht Erfahrungsstufen auf den Prüfstand kommen müssen. Beiderseitiger Konsens ist, dass es zu keinen finanziellen Nachteilen kommen darf, da nicht beabsichtigt war, dieses Gesetz als „Geldeinspargesetz“ zu nutzen.
Beihilfe
„Lohndiktat“ in der Koalitionsvereinbarung
Beförderungssituation (Stellenstruktur Beamte/Tarif)
Ausblick
Mit freundlichen Grüßen
Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Hessen Wilhelmstr. 60a 65183 Wiesbaden
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