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Jahrelanges Ringen hat nun ein Ende gefunden

Die neue Entgeltordnung zum TV-H ist in Kraft

Wiesbaden.

Am 10. Oktober 2014 vereinbarten die DGB-Gewerkschaften ver.di, GdP, GEW und IG BAU ein neues Eingruppierungsrecht (Entgeltordnung zum TV-H) für den öffentlichen Dienst in Hessen. Verhandlungsgrundlage war die Entgeltordnung des TV-L. Nachdem wir Gewerkschaften der Arbeitgeberseite 2012 einen 37-seitigen Forderungskatalog vorgelegt hatten, dauerte es einige Monate bis die Arbeitgeberseite zu diesen Forderungen Stellung nahm. Auf der nächsten Seite unterrichten wir euch über die neuen Regularien und den weiteren Ablauf. Im Bild die Verhandlungsführer der Gewerkschaften mit Innenminister Beuth und dem Landesvorsitzenden der GdP Hessen, Andreas Grün (links).

Blick zurück:
Was sagten die Arbeitgeber zu den gewerkschaftlichen Forderungen?
  • Gewerkschaftliche Forderungen, die über die von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) am 05. April 2011 getroffenen Tarifeinigung hinausgehen, sind nicht verhandelbar.
  • Eine pauschale Erhöhung des Eingruppierungsniveaus oder Verbesserungen in der Eingruppierung einzelner Berufsgruppen sind von der Tarifeinigung nicht gedeckt.
  • Gewerkschaftlich beabsichtigte Eingruppierungsverbesserungen stehen unter dem Vorbehalt hessenspezifischer Besonderheiten sowie einer vollständigen finanziellen Kompensation. Hessenspezifische Besonderheiten erfordern eine signifikante Abweichung von der Sach- und Rechtslage in den anderen Bundesländern.
  • Es ist nicht akzeptabel, die Entgeltordnung zum TV-L und damit das Verhandlungsergebnis der TDL unter Berufung auf die Tarifeinigung vom 05. April 2011 als gesetzt anzusehen, gleichwohl aber darüber hinausgehende Forderungen an das Land Hessen heranzutragen. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation und angesichts der finanziellen Herausforderungen vergangener und künftiger Jahre kann die Tarifierung einer Entgeltordnung zum TV-H nur kostenneutral erfolgen.
  • Für den Fall über die Tarifeinigung vom 05. April 2011 hinausgehender gewerkschaftlicher Forderungen stünden sämtliche Verhandlungsergebnisse, die in der Entgeltordnung zum TV-L bereits tarifiert sind, zur Disposition.

Spätestens jetzt wussten wir Gewerkschaftsvertreter, wie die Arbeitgeberseite unseren Forderungskatalog bewertet. Entsprechend schwierig gestalteten sich die ersten Verhandlungen im Jahre 2013.
Im Laufe der weiteren Verhandlungstermine wurde die Atmosphäre allerdings deutlich besser, ja fast partnerschaftlich. Und so haben wir es tatsächlich geschafft, in einigen Bereichen Verbesserungen gegenüber der Entgeltordnung des TV-L zu erreichen. Eingruppierungsregelungen, bei denen wir keine Verbesserungen erreichen konnten, wurden vom TV-L übernommen.

Hier nun die Eckpunkte des Abschlusses:
  • Die Entgeltordnung zum TV-H wird rückwirkend zum 01. Juli 2014 in Kraft gesetzt.
  • Die Antragsfrist für die bis zu 6-jährigen Bewährungsaufstiege der vom BAT in den TV-H übergeleiteten Beschäftigten wird bis zum 31.12.2015 verlängert und beinhaltet somit insgesamt 6 Jahre.

Weiterentwicklung der Entgeltordnung zum TV-H
  • Wird die Entgeltordnung zum TV-L in den weiteren/zukünftigen Tarifverhandlungen weiterentwickelt und geändert, verpflichten sich die Tarifvertragsparteien unter Berücksichtigung des Modellergebnisses Verhandlungen aufzunehmen.
  • Die Gewerkschaften halten ihre Forderung auf eine Änderung der geltenden Höhergruppierungsvorschrift durch eine zukünftige stufengleiche Höhergruppierung aufrecht und behalten sich vor, diese Forderung in die Entgeltrunde 2015 einzubringen. Danach gibt es noch ein paar Sonderregelungen, die allerdings nicht polizeirelevant sind.

Die Erklärungsfrist läuft bis 31. Oktober 2014.
Sobald diese Frist abgelaufen ist und die Tarifkommissionen dem Verhandlungsergebnis zugestimmt haben, werden wir euch über die relevanten Inhalte der Entgeltordnung informieren.
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