Auch unsere Kolleginnen und Kollegen genießen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und es ist ihnen nicht zuzumuten, wenn sie über ihren Dienst hinaus mit Nachstellungen rechnen müssen.
"> Zum Inhalt wechseln

Klare Absage der GdP zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte

In ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht, der nun der Öffentlichkeit präsentiert wurde, fordert Amnesty International (ai) wieder einmal eine namentliche Kennzeichnungspflicht für Einsatzkräfte der Polizei.
Dies lehnt die GdP nach wie vor strikt ab. Insbesondere aus dem linken Spektrum werden tagtäglich Videoaufzeichnungen und Bilder von Einsätzen ins Internet gestellt, die insbesondere die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen detailliert abbilden. Durch diese Detailaufnahmen ist es durchaus möglich, einzelne Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bis ins Privatleben hinein zu "verfolgen", ja regelrecht nach ihnen zu fahnden.
Auch unsere Kolleginnen und Kollegen genießen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und es ist ihnen nicht zuzumuten, wenn sie über ihren Dienst hinaus mit Nachstellungen rechnen müssen.




Einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte erteilt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weiterhin eine klare Absage. Die von Amnesty International (ai) bei der Vorstellung ihres jährlichen Tätigkeitsberichts erhobene Forderung, so der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg, blende komplett aus, dass Polizistinnen und Polizisten während ihrer Einsätze aus vielerlei Blickwinkeln gefilmt oder fotografiert würden, diese Videos und Fotos nahezu unendlich lange im Internet abrufbar blieben und so eine Verfolgbarkeit bis ins Private hinein sehr leicht möglich sei.

Konrad Freiberg: „Es ist eine nicht akzeptable Zumutung für die Einsatzkräfte, wenn sie über ihren Dienst hinaus, permanent mit ihrer beruflichen Tätigkeit konfrontiert werden und in ihrer Freizeit Beschimpfungen, Sachbeschädigungen und Nachstellungen erleiden müssten.“ Bei der Betrachtung solcher vor allem in linken Internetszenen abrufbaren Einsatzvideos falle auf, dass einerseits Polizeikräfte durchaus detailliert zu erkennen seien, während das sogenannte polizeiliche Gegenüber oft durch das digitale Verwischen von Gesichtern unkenntlich gemacht würden. Freiberg: „Bevor ernsthaft über eine Kennzeichnungspflicht diskutiert werden kann, sollte zunächst geklärt werden, inwieweit durch das Einstellen solcher Videos in für jedermann zugängliche Internetplattformen, die informationelle Selbstbestimmung von Polizeibeamtinnen und -beamten beschnitten wird.“

Ablehnend steht die GdP auch der ai-Forderung gegenüber, so genannte unabhängige Kontrollgremien für die Aufarbeitung von Polizeieinsätzen einzuführen. Freiberg: „Es spricht nicht gerade für ein fundamentales Vertrauen in unseren Rechtsstaat, wenn über parlamentarische Ausschüsse, innerpolizeiliche Kontrollstrukturen und letztlich auch über die Justiz hinaus, noch eine weitere Instanz über die Polizei urteilen soll. Wer kann denn diese Unabhängigkeit noch übertreffen?“

Nicht überrascht zeigte sich Freiberg über die Feststellung, dass es in Deutschland keine systematische Polizeigewalt gebe. Der GdP-Vorsitzende: „Angefangen von der Auswahl von Beamten, über die Aus- und Fortbildung und den späteren Einsatz bildet die Polizei das demokratische Rechtsverständnis ab, dass in unserem Grundgesetz niedergeschrieben wurde. Auf ihre hohe Professionalität und ihre hohe Akzeptanz in der Bevölkerung können wir stolz sein.“
This link is for the Robots and should not be seen.