Neue Systeme bringen alte Probleme: Beihilfeberechtigte tragen durch lange Bearbeitungszeiten die finanzielle Last!
Nach uns vorliegenden Erkenntnissen wurde mitgeteilt, dass ein systemseitiger Softwarewechsel, der im Laufe des zurückliegenden Kalenderjahrs bei der Beilhilfestelle vorgenommen wurde, erheblich dazu beigetragen haben soll, dass einerseits die neue Arbeitsumgebung, andererseits die für diesen Softwarewechsel erforderliche und ungenügende umgesetzte Datenmigration der Beihilfeberechtigten dafür ursächlich waren.
Man hat die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Beihilfestelle mit ihren Problemen allein gelassen. Ein Beschwerdemanagement durch Menschen an der Hotline kann nicht durch eine Mailbox ersetzt werden. Antragstellerinnen und Antragsteller brauchen Antworten auf Fragen zum Sachstand ihrer Anträge! Die Kundenfreundlichkeit ließ zu wünschen übrig. Zeitgleich stauten sich viele eingereichten Anträge auf und der Unmut wuchs entsprechend!
Die Folge: Neben aufwändigen Datenmigrationen fehlte die Zeit, ein immer stärker aufkommendes Beschwerdeaufkommen vollumfänglich zufriedenstellend abzuarbeiten.
Nunmehr getroffene Entscheidungen, mehr Personal einzustellen und ein funktionierendes Beschwerdemanagement einzurichten, können nur erste Schritte in die richtige Richtung sein.
Die GdP fordert, dass die Daseinsfürsorge und die Verpflichtungen des Dienstherrn nicht einseitig zu Lasten der Beihilfeberechtigten gehen darf!
Eine zügige Verbesserung dieser Situation kann nur die Antwort sein!
Man hat die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Beihilfestelle mit ihren Problemen allein gelassen. Ein Beschwerdemanagement durch Menschen an der Hotline kann nicht durch eine Mailbox ersetzt werden. Antragstellerinnen und Antragsteller brauchen Antworten auf Fragen zum Sachstand ihrer Anträge! Die Kundenfreundlichkeit ließ zu wünschen übrig. Zeitgleich stauten sich viele eingereichten Anträge auf und der Unmut wuchs entsprechend!
Die Folge: Neben aufwändigen Datenmigrationen fehlte die Zeit, ein immer stärker aufkommendes Beschwerdeaufkommen vollumfänglich zufriedenstellend abzuarbeiten.
Nunmehr getroffene Entscheidungen, mehr Personal einzustellen und ein funktionierendes Beschwerdemanagement einzurichten, können nur erste Schritte in die richtige Richtung sein.
Die GdP fordert, dass die Daseinsfürsorge und die Verpflichtungen des Dienstherrn nicht einseitig zu Lasten der Beihilfeberechtigten gehen darf!
Eine zügige Verbesserung dieser Situation kann nur die Antwort sein!