GdP-Erfolg - WIR WIRKEN!
Alle Polizeibeschäftigten sind ab sofort impfberechtigt!
"Prio-Gruppe 3" wurde zur Impfung freigegeben
"Bohren dicker Bretter“ bringt Erfolg
„Die freiwillige Teilnahme an der Corona-Schutzimpfung wird als dienstliche Veranstaltung im Sinne von § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HBeamtVG anerkannt, wenn diese im für den Dienstort oder Wohnort zuständigen Impfzentrum erfolgt. Der Dienstunfallschutz besteht bei der Impfung selbst, aber auch für den Weg von der Wohnung/Dienststelle zum zuständigen Impfzentrum und zurück zur Wohnung/Dienststelle.“Einmal mehr hat sich gezeigt, dass das „Bohren dicker Bretter“ und Beharrlichkeit auch den gewünschten Erfolg bringt, wenn Überzeugungsarbeit auch zu Einsicht führt.
Wir sind für jeden Einzelnen unserer Kolleginnen und Kollegen froh, wenn ihnen absehbar eine schnelle Immunisierung ermöglicht wird.
Die Umstände der diskriminierenden „Vermischung“ unserer Polizeibeschäftigten mit der stetig steigenden Gefahr einer Infizierung war so nicht mehr hinnehmbar.
Die hessische GdP darf diesen Erfolg als Alleinstellungsmerkmal für sich verbuchen.
Dies ist nicht anmaßend, sondern die nackte Realität.