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GdP-Erfolg - WIR WIRKEN!

Alle Polizeibeschäftigten sind ab sofort impfberechtigt!

"Prio-Gruppe 3" wurde zur Impfung freigegeben

Wiesbaden.

Es war der Druck der hessischen GdP, gepaart mit der bundesweit „roten Laterne“ in Sachen Corona-Schutzimpfung, der die Hessische Landesregierung endlich dazu genötigt hat, die Priorisierungsgruppe 3 für unsere Kolleginnen und Kollegen zu öffnen. Nunmehr sind alle bei der hessischen Polizei Beschäftigten zur Impfung berechtigt, entweder per Selbstanmeldung über das Impfzentrum am Wohnort – oder über das Impfangebot durch die Dienststellen, wie bisher auch.

"Bohren dicker Bretter“ bringt Erfolg

„Die freiwillige Teilnahme an der Corona-Schutzimpfung wird als dienstliche Veranstaltung im Sinne von § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HBeamtVG anerkannt, wenn diese im für den Dienstort oder Wohnort zuständigen Impfzentrum erfolgt. Der Dienstunfallschutz besteht bei der Impfung selbst, aber auch für den Weg von der Wohnung/Dienststelle zum zuständigen Impfzentrum und zurück zur Wohnung/Dienststelle.“
Einmal mehr hat sich gezeigt, dass das „Bohren dicker Bretter“ und Beharrlichkeit auch den gewünschten Erfolg bringt, wenn Überzeugungsarbeit auch zu Einsicht führt.
Wir sind für jeden Einzelnen unserer Kolleginnen und Kollegen froh, wenn ihnen absehbar eine schnelle Immunisierung ermöglicht wird.
Die Umstände der diskriminierenden „Vermischung“ unserer Polizeibeschäftigten mit der stetig steigenden Gefahr einer Infizierung war so nicht mehr hinnehmbar.
Die hessische GdP darf diesen Erfolg als Alleinstellungsmerkmal für sich verbuchen.
Dies ist nicht anmaßend, sondern die nackte Realität.
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