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Fehler wiederholt sich

Falsche Personalplanung durch weniger Anwärterstellen

Wiesbaden.

Die Absicht der Landesregierung, statt der bisherigen 550 Anwärterstellen bei der Polizei künftig nur noch 400 Stellen in den Haushalt einzubringen, wird dem tatsächlichen Personalbedarf der Polizei nicht gerecht. Die GdP Hessen kann auch keinen bewusst ausgebildeten Überbedarf erkennen, da diese Stellen dringend nach dem Personalverlust durch die "Operation sichere Zukunft" wieder ausgeglichen werden mussten. Die damaligen Stellenstreichungen bei der Polizei wurden selbst durch den ehemaligen Innenminister Volker Bouffier als "großer Fehler" bezeichnet.
Nun will man offenbar diesen Fehler ein zweites Mal begehen.



Von 2015 an bis 2020 werden in Hessen pro Jahr durch das Erreichen der Altersgrenze etwa 480 Kolleginnen und Kollegen in Pension gehen. Dazu kommen noch ca. 100 Kolleginnen und Kollegen, die kündigen, vorzeitig in Ruhestand gehen oder vor Erreichen der Altersgrenze versterben. Um den heutigen Stand an Personal im Vollzugsbereich zu halten, müssten deshalb jährlich rund 580 Anwärterstellen vorgehalten werden. Bei einer Verringerung auf 400 Stellen würden wir bis zum Jahr 2020 einen Fehlbestand von über 1100 Stellen haben.
Schon heute klagen die Kolleginnen und Kollegen über eine Überlastung im täglichen Dienst. Eine hohe Krankenrate und die stetig steigende Zahl der nur noch eingeschränkt Dienstfähigen lassen keine weiteren personellen Einschränkungen zu.

Wer jetzt Anwärterstellen bei der Polizei reduziert, entzieht sich der Fürsorgepflicht und hat den Personalmangel von morgen mit all seinen Auswirkungen zu verantworten.

Auch eine Abkehr von der 42-Stundenwoche würde dann immer unwahrscheinlicher, weil Innenminister Boris Rhein dies immer mit einem Mehrbedarf an Personal verbunden hat.

Die GdP Hessen fordert die Landesregierung auf, auch weiterhin die dringend benötigten 550 Anwärterstellen beizubehalten.

Herausgeber:
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hessen, Wilhelmstraße 60 a, 65183 Wiesbaden
GdP-Landesbezirk Hessen, Geschäftsstelle, Tel. 0611-99227-50, Email: gdphessen@t-online.de
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