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Tarifrunde 2017

6 Prozent Einkommenserhöhung gefordert

Wiesbaden.

Die DGB-Gewerkschaften haben in Frankfurt ihre Tarifforderung für die Tarifrunde 2017 beschlossen. Neben einer sechsprozentigen Einkommenserhöhung sollen mit einer sozialen Komponente besonders die unteren Einkommen stärker berücksichtigt werden. Die Ausbildungsvergütung soll um 90 Euro steigen. Außerdem sollen die sachgrundlosen Befristungen ein Ende finden.
GdP-Chef Andreas Grün machte deutlich, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, sowie die Versorgungsempfänger zu übertragen ist. Nachdem die Beamten seit zwei Jahren von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt wurden, wäre ein weiteres Festhalten am Lohndiktat ein Affront, der angesichts der anhaltenden Sicherheitslage und der hohen Belastungen der Polizei niemandem mehr, auch nur ansatzweise zu vermitteln wäre.
Grün forderte zudem, dass Hessen in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder zurückkehren solle. Hessen leiste sich mit einem eigenständigen Tarifvertrag eine unnötige Parallelstruktur und schaffe darüber hinaus unnötige Kosten und einen enormen bürokratischen Aufwand.
Die Auftaktveranstaltung ist für den 27. Januar 2017 vorgesehen.

Forderungen gegenüber dem Land Hessen zur Tarif- und Besoldungsrunde 2017

  • Erhöhung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen von 6 Prozent unter Einbeziehung einer sozialen Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages und der Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie der Übernahme weiterer struktureller Verbesserungen (z.B. „stufengleiche Höhergruppierungen“) bei der Eingruppierung bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
  • Erhöhung der Ausbildungsentgelte und der Entgelte der Praktikantinnen/Praktikanten um 90 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
  • Verbindliche Übernahmeregelung für Auszubildende, Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende auf 30 Arbeitstage sowie Zahlung eines Lernmittelzuschusses in Höhe von 50 Euro je Ausbildungsjahr und Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten wie im TVAöD.
  • Ausschluss sachgrundloser Befristungen. Zusätzlich wird das Land aufgefordert, mit den Gewerkschaften Vereinbarungen zu treffen, die die Einschränkung des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge, insbesondere im Hochschulbereich, und die Weiterentwicklung der Vereinbarung aus der Tarifrunde 2015 im Schulbereich zum Ziel haben.
  • Angleichung der Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst an die der Kommunen sowie die Übernahme der Pflegetabelle des TVöD.
  • Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfänger des Landes und der Kommunen. In diesem Rahmen wird auch eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 40 Stunden in der Woche vorgenommen.
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