Normalität kehrt schrittweise zurück
GdP befürwortet die Rücknahme „coronabedingten Umstellung“ im Wechselschichtdienst
So wurden beginnend seit dem 08.05.2020 viele Homeoffice Plätze und andere organisatorische Arbeitszeitänderungen im Tagesdienst wieder auf den Stand „vor Corona“ versetzt.
Allerdings gelten die einschlägigen Hygienevorschriften nach RKI Standard weiterhin uneingeschränkt, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Im Wach- und Wechseldienst wurden mit Erlass vom 5.5.2020 die Reduzierung der Personalstärke auf die Mindestwachstärken aufgehoben. Ebenso wurden die Ausübungen von Sonderdiensten eingestellt und in den 4er Dienstgruppenbetrieb integriert.
Die vom Hauptpersonalrat der hess. Polizei (HPR) mit dem Landespolizeipräsidium vereinbarte Regelung für den Wechselschichtdienst sieht vor, alle vier Wochen in den HPR Sitzungen eine Rückkehr zu den vor Corona geltenden Schichtmodellen, verbindlich zu prüfen. Viele Kolleginnen und Kollegen haben uns zudem auch aus ihrer Sicht in den letzten Wochen im Dialog dazu aufgefordert.
Die Gewerkschaft der Polizei in Hessen ist der Überzeugung, dass es auch für den Wechselschichtdienst momentan keine tragfähigen Argumente für einen Verbleib im landesweiten 4er Schichtbetrieb gibt.