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Normalität kehrt schrittweise zurück

GdP befürwortet die Rücknahme „coronabedingten Umstellung“ im Wechselschichtdienst

Wiesbaden.

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden Beschränkungen in allen Bereichen durchgeführt (Lockdown). Diese erfahren momentan an vielen Stellen Lockerungen. Internationale Grenzen öffnen, Quarantäneverordnungen werden gelockert, Gaststätten haben wieder geöffnet und viele weitere Maßnahmen sind im Gespräch. Dies alles vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen und stabiler Bewertungsparameter der weltweiten Pandemie.

Auch bei der hessischen Polizei werden viele angeordnete organisatorische Veränderungen, mit Ausnahme der Risikogruppen, schrittweise zurückgefahren.
So wurden beginnend seit dem 08.05.2020 viele Homeoffice Plätze und andere organisatorische Arbeitszeitänderungen im Tagesdienst wieder auf den Stand „vor Corona“ versetzt.

Allerdings gelten die einschlägigen Hygienevorschriften nach RKI Standard weiterhin uneingeschränkt, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Im Wach- und Wechseldienst wurden mit Erlass vom 5.5.2020 die Reduzierung der Personalstärke auf die Mindestwachstärken aufgehoben. Ebenso wurden die Ausübungen von Sonderdiensten eingestellt und in den 4er Dienstgruppenbetrieb integriert.

Die vom Hauptpersonalrat der hess. Polizei (HPR) mit dem Landespolizeipräsidium vereinbarte Regelung für den Wechselschichtdienst sieht vor, alle vier Wochen in den HPR Sitzungen eine Rückkehr zu den vor Corona geltenden Schichtmodellen, verbindlich zu prüfen. Viele Kolleginnen und Kollegen haben uns zudem auch aus ihrer Sicht in den letzten Wochen im Dialog dazu aufgefordert.

Die Gewerkschaft der Polizei in Hessen ist der Überzeugung, dass es auch für den Wechselschichtdienst momentan keine tragfähigen Argumente für einen Verbleib im landesweiten 4er Schichtbetrieb gibt.

Wir werden uns deshalb in der anstehenden Arbeitssitzung des Hauptpersonalrates der hess. Polizei am 2.6.2020, für eine Rückkehr des Wechselschichtdienstes zu den Arbeitszeitregelungen vor der Corona-Umstellung stark machen!

Dabei müssen wir aber auch im Blick behalten, dass bei einer möglichen zweiten Welle der Ausbreitung der Infektionen, erneute Umstellungen etwaiger Arbeitszeitmodelle, ob Tages- oder Wechselschichtdienst, notwendig werden können.
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