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Innenminister zeigt Polizeibeschäftigten die kalte Schulter

Ablehnung von Abschlagszahlungen bei der Beihilfe

Bild von Myriams-Fotos auf Pixabay
Wiesbaden.

Die GdP hatte bereits im Januar dieses Jahres öffentlich auf die sehr langen Bearbeitungszeiten bei der Abwicklung der Beihilfe öffentlich hingewiesen. Bearbeitungszeiten lagen und liegen noch heute in der Spitze bis zu 12 Wochen. Individuelle, finanzielle Planungsrahmen werden zerrissen, weil teilweise hohe vierstellige Beträge, die im Voraus geleistet wurden, nicht rückfließen. Andreas Grün wandte sich am 1. März nochmals an Innenminister Beuth, um wenigstens Abschlagszahlungen in Höhe von 70 % bei Antragstellung für die Antragsteller*innen zu erreichen. Damit wäre sicherlich vielen Kolleginnen und Kollegen, die dringend auf die Erstattung angewiesen sind, geholfen.

Die Leistung von Abschlagszahlungen ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich

Nach zwei Wochen teilte Innenminister Beuth ernüchternd, wenig empathisch und nicht im Ansatz erklärend mit, warum die GdP -Forderung nicht erfüllt werde. Lapidar wird unter anderem ausgeführt: „Die Leistung von Abschlagszahlungen seitens des Dezernat Beihilfen Hünfeld ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich.“
Diese Antwort des Ministers auf eine berechtigte Forderung einer Fachgewerkschaft, im Übrigen betrifft es alle beihilfeberechtigten Beschäftigten der hessischen Landesverwaltung, ist bemerkenswert empathielos. Selbst wenn die derzeitige Norm sogenannte Abschlagszahlungen nicht vorsieht, kann diese Lücke durch engagiertes politisches Handeln des Innenministers zeitnah geschlossen werden.

Im Klartext bedeutet die Antwort des Innenministers: Wir sind bemüht es besser zu machen. Die Kapazitäten der Beihilfestelle in personeller wie in technischer Hinsicht sind nicht erweiterbar, den Vorschlag einer Abschlagszahlung lehne ich ab!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider müssen viele von euch nun weiter auf zum Teil sehr hohe Rückerstattungsbeträge warten, weil wir auf die Unterstützung des Dienstherrn auch in diesem Fall nicht hoffen können.

Nicht nur Beihilfe

Bereits in der jüngsten Vergangenheit wurden berechtigte Forderungen der GdP, mit Hinweisen auf bestehende Rechtslagen, ungefällig abgelehnt. Auch unsere Forderung nach einer Sonderzahlung und /oder Sonderurlaub wegen der hohen Belastungen der Polizeibeschäftigten wurden mit Hinweisen auf bestehende Rechtslagen negiert.

Bei der Anerkennung von Dienstunfällen bei einer Corona Infektion im Dienst hatten wir den obersten Dienstherrn über die fürsorglichen Aktivitäten anderer Bundesländer informiert. In Schleswig-Holstein wurde per Erlass der die Anerkennung von Dienstunfällen bei einer Corona Infektion deutlich vereinfacht. In Niedersachsen hat die GdP mit dem Innenminister eine Vereinbarung getroffen, nach der eingehende Dienstunfallanzeigen wegen einer Corona – Infektion ruhendgestellt werden, bis der von der GdP betriebene Musterprozess in dieser Sache entschieden ist. Hier steht eine Antwort des Innenministers noch aus.

Während in Hessen augenscheinlich auf vielen Gebieten Stillstand herrscht, sind andere Länder unmittelbar tätig geworden und bemüht, Verbesserungen in diesen sehr schwierigen Zeiten herbeizuführen. Daran sollte sich die durch Innenminister Beuth für die Polizeibeschäftigten repräsentierte Landesregierung ein Beispiel nehmen.

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