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Urteilsverkündung in Sachen „Automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg“

Mohrherr: Unbestreitbare Gesetze sind Grundlagen jedweder Polizeiarbeit

Wiesbaden.

Die GdP Hessen fordert Polizeigesetze, die rechtlichen Bedenken wirksam begegnen und auch für die Polizeibeschäftigten anwendbar und durchsetzbar sind. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur automatisierten Datenauswertung im hessischen Polizeigesetz (HSOG) entfaltet eine direkte Wirkung auf die rechtlichen Grundlagen der Polizeiarbeit, nicht nur in Hessen.

Seit dem 1. Oktober 2020 bündelt und intensiviert beispielsweise die BAO FOKUS in Hessen (Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie und sex. Missbrauch von Kindern) die polizeilichen Maßnahmen. In dieser Zeit wurden 2.947 Durchsuchungen durchgeführt, 41 Haftbefehle vollstreckt und 46.304 Datenträger (PCs und Notebooks, externe Speichergeräte, Spielekonsolen, CD/DVD und mobile Endgeräte) sichergestellt.

Geeignete Software ermöglicht die ermittlungsrelevante Datenauswertung in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Straftat. „Abgesehen von der Steigerung der Polizeiarbeit ist das auch praktizierter Opferschutz“, stellte der Gewerkschafter fest. „Wir haben die Zusammenarbeit zwischen Auswertern, Ermittlern und Operativkräften merklich und deutlich verbessert.“
„Bürgerinnen und Bürger wünschen sich genauso wie unsere Kolleginnen und Kollegen eine wirksame Polizeiarbeit“, sagte der hess. GdP - Chef Mohrherr am Rand einer Bundesvorstandsklausur in Hannover. Zuletzt wurde das Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hess. Bereitschaftspolizei, das weitere HSOG-Änderungen und die Neuorganisation des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hessen regeln soll, nach ersten Beratungen heftig kritisiert und nicht verabschiedet.
Wir erwarten vom Innenminister Peter Beuth, dass er zeitnah die Vorgaben des BVerfG in eine datenschutzkonforme Rechtsnorm überführt.
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