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GdP Hessen fordert Corona - Prämie für die hessischen Landesbeschäftigten

Besondere Zeiten erfordern besondere Entscheidungen: Corona Prämie jetzt!

Nachdem wir die Landesregierung in einem offenen Brief am 8. Dezember 2020 aufforderten, für die besonderen Belastungen im Zusammenhang mit den außergewöhnlichen Einsatzlagen (NUK, A 49-Ausbau) und der Corona-Pandemie eine Sonderprämie sowie Dienstbefreiungstage zu gewähren, erreichte uns Anfang Januar 2021 eine schriftliche Antwort.

Die schriftliche Belehrung des Innenministers (so fassen wir das Schreiben auf) spiegelt nichts anderes als die derzeitige Rechtslage wider. Die Entscheidung zur Gewährung von Sonderzahlungen und Sonderurlauben für den Ausgleich der besonderen Belastungen kann nur im gesetzlich vorgegeben Rahmen erfolgen.

Für uns Polizeibeschäftigte ist dies ein weiterer Beleg mangelnder Wertschätzung! Aus diesem Grund haben wir eine Stellungnahme zur Antwort des Innenministers an die Abgeordneten des Hessischen Landtages gerichtet. Nachdem die Landesregierung offensichtlich nicht gewillt ist, unserer Forderung auch nur ansatzweise nachzukommen, möchten wir unsere Forderung in das Plenum tragen. Hierdurch versprechen wir uns eine diesbezügliche Debatte, breitere Beteiligung der gewählten Volksvertreter und eine Diskussion in der Öffentlichkeit.

Das laufende Kalenderjahr ist ein „Superwahljahr“ - auch in Hessen! Neben den im März stattfindenden Kommunalwahlen werden die Bundestagswahlen im September durchgeführt.

Die Laufzeit des TV-H endet am 30. September 2021. Wir stehen also auch vor dem Beginn der nächsten Tarifverhandlungen in Hessen! Eine unlängst durch Forsa / RTL veröffentlichte Meinungsumfrage macht deutlich, wer besonderes Vertrauen in der Bevölkerung genießt:

Für die meisten Deutschen sind Ärzte auch in der Pandemie ein besonderer Vertrauens-Faktor: 85 Prozent der Befragten erklären, sie hätten „großes Vertrauen“ zu den Medizinern. Jeweils vier Fünftel der Bürgerinnen und Bürger haben Vertrauen zur Polizei und zu den Universitäten (80%), sowie zum Bundesverfassungsgericht (78%). Über 70 Prozent der Befragten vertrauen den Gerichten und den kommunalen Unternehmen, 71 Prozent der abhängig Beschäftigten haben Vertrauen zu ihren Arbeitgebern.

Nach dem Tarifabschluss im Bund 2020 (inklusive Corona-Prämie) hatte der BMI einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Übertragung des „eigenständigen Tarifvertrags Corona-Sonderzahlung 2020“ auf die Bundesbeamten*innen beinhaltete. Dieser wurde am 25. Oktober 2020 zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossen. Dieses aus Sicht der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten umsichtige Handeln der Bundesregierung begrüßen wir als GdP ausdrücklich, zeigt es doch die Erkenntnis, dass Beamtinnen und Beamten in der Corona - Krise dafür mitverantwortlich zeichnen, dass der Staat in der Krise funktionsfähig bleibt. Was sind die Erwartungen der Landesbeschäftigten? Sicherlich ist wie in der zurückliegenden Vergangenheit so oft der Abschluss im Bund auch für Hessen richtungsweisend. Daher erwarten wir für alle hessischen Polizeibeschäftigten (Angestellte und Beamte) diese Wertschätzung.

Ein bloßes „Abwarten und Wegducken“ des Haushaltsgesetzgebers, insbesondere auf eine bis Herbst 2021 vermutlich nicht zu beziffernde Haushaltslage, kann nur bedeuten, eine Entscheidung im Sinne der Polizeibeschäftigten frühzeitig zu treffen. Besondere Zeiten erfordern besondere Entscheidungen unserer Politiker, nicht nur, wenn es um die Fortsetzungen und Ausgestaltungen eines „Lockdowns“ geht! Die systemrelevanten hessischen Polizeibeschäftigten mit warmen Dankesworten und Applauskundgebungen auf Balkonen abspeisen zu wollen, machen deutlich, dass eine Rückendeckung und Wertschätzung „Worthülsen“ sind.

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