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GdP setzt sich mit Forderung im Landespolizeipräsidium durch

Unterziehwäsche auch für die Kriminalpolizei!

Wiesbaden.

Seit Oktober 2020 sind tausende Polizeibeschäftigte aus unterstützenden Bundesländern, der Bundespolizei und der hessischen Polizei im Dauereinsätzen! Schutz-, Bereitschafts- und Kriminalpolizeibeamtinnen und –beamte sind den Widrigkeiten der kalten Jahreszeit gleichermaßen ausgeliefert. Im letzten halben Jahr hat sich die GdP durchgängig für Verbesserungen bei der Bekleidung stark gemacht.

Leider konnten noch nicht alle uns angetragenen Wünsche vollumfänglich umgesetzt werden.

Das LPP hat zwischenzeitlich erkannt, dass wärmende Unterziehwäsche mit dem Erstattungssatz von 30.- Euro nicht ausreichend ist. Nun wurde dieser Betrag durch das HPT auf 60.- Euro verdoppelt.

GdP Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen der Kripo:

Nach erneuter Bewertung ist -im Sinne einer Gleichbehandlung -ab sofort allen Polizeibediensteten, die gemäß Anlage 1 der aktuell gültigen W-Dienstbekleidung über ein Bekleidungskonto verfügen, gestattet, sich Winterunterwäsche im Rahmen des Eigenerwerbs zu Lasten ihres persönlichen Kleidergeldkontos zu beschaffen, sofern das persönliche Kleidergeldkonto ein entsprechendes Guthaben aufweist.
Ich bitte zu beachten, dass die genannte Erhöhung nur bis einschließlich 31.03.2021 gültig ist.

Das HPT hat hinsichtlich der Geeignetheit der Unterziehwäsche im IntraPol noch ergänzende Hinweise veröffentlicht.

GdP – # wir handeln

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