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Anpassung der Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ)

GdP-Kampagne zeigt erste parlamentarische Reaktion seit 2016!

Bereits vor 11 Jahren forderten wir den damaligen Innenminister Boris Rhein auf die DuZ-Zulage auf mind. 5€ / Std. zu erhöhen!
Wiesbaden.

Hessen hat es bisher nicht geschafft oder gewollt, Ausgleichszahlungen für die belastenden Dienste in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen auf ein gerechtfertigtes Niveau (mindestens 5 Euro), sowie die dazugehörige Dynamisierung nach Besoldungserhöhungen anzupassen. Die Zulagen wurden letztmals vor 7 Jahren erhöht!

Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten sind seit Jahren im Vergleich zu anderen Bundesländern und dem Bund bei der Gewährung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) benachteiligt. Die Belastungen indes machen an Ländergrenzen nicht Halt!
Wir leisten unter schwierigsten Bedingungen zu jeder Tages- und Nachtzeit, in gefährlichen Einsätzen und gewalttätigen Auseinandersetzungen eine hervorragende Arbeit. Erinnert sei an dieser Stelle an die immer noch bestehende unerträgliche 41- Stundenwoche und die stetig steigenden Überstunden.
Unsere seit über 10 Jahren geführte DuZ -Kampagne, die Konfrontation dieser finanziellen Defizite beim „DuZ“ im Ländervergleich mit den politischen Verantwortlichen der Landesregierung und im Landtag, hatte die Landesregierung unter CDU / Bündnis 90 / Die Grünen nach der letzten Anpassung 2016 immer wieder ignoriert!
Mit Blick auf den 8. Oktober 2023 hat die Landesregierung die Zeichen der Zeit erkannt. Zur finanziellen Aufstockung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) wurden Finanzmittel im Doppelhaushalt 23/24 bereitgestellt.

Ein erster Schritt, aber keine nachhaltige Wertschätzung! Nicht mehr, aber auch nicht weniger! Die Abschaffung der verfassungswidrigen Beamtenbesoldung und die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage sind Pflicht – keine Kür!

Das Kabinett muss dazu einen finalen Beschluss fassen!

Herr Ministerpräsident Rhein: Handeln Sie!
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