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Erneut vermeintlich rechtswidrige Datenabfrage von einem Polizeicomputer

Innenminister, Gewerkschaftsspitzen und Hauptpersonalrats - Vorsitzender im Gespräch!

Wiesbaden.

Nach 2018 ist die hessische Polizei einem Generalverdacht in der Öffentlichkeit ausgesetzt: eine rechtswidrige Datenabfrage an einem Polizeicomputer steht im medialen Dauerfokus der bundesweiten Berichterstattung. Der nicht von der Hand zu weisende zeitliche Bezug zwischen der Abfrage der Daten der MdL‘ in Wissler und der Zustellung einer Drohmail, die mit „NSU 2.0“ ratifiziert war, sprechen für einen kausalen Zusammenhang. Die gleichen Unterschriften trugen die im Spätjahr 2018 an die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz versendeten Drohmails.

Erneut werden tausende Polizeibeschäftigte in die „rechte Ecke“ gestellt!

Vorweg: die hessische GdP fordert eine umfassende und schnelle Aufklärung der Sachverhalte – der / oder die Täter haben in „unserer Polizei“ nichts zu suchen! Der unsägliche und damit schmerzhafte Generalverdacht gegen jeden einzelnen hessischen Polizeibeschäftigten und auch deren Angehörige muss „dringend ausgeräumt“ werden.
Überdies erwarten wir, dass in den kommenden Sitzungen des Innenausschusses im Hessischen Landtag eine politische Debatte entbrennt, die gerechtfertigter Weise geführt werden muss, die aber jenseits der politischen Verantwortlichkeiten den guten Ruf und die Integrität der hessischen Polizei schwer beschädigen könnte!

Verfassungsorgane und Oppositionsparlamentarier haben das verbriefte Recht, Kritik an der Arbeit der Landesregierung zu führen und sich über Verfahrensstände zu informieren. Politische Vorwurfslagen dürfen nicht „pauschal“ über die Polizeibeschäftigen gezogen werden.

In Frankfurt und Wiesbaden haben wir mit Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Müssen sie es sich gefallen lassen, wenn sie „gefragt“ werden, ob sie denn auch auf einem „Nazirevier“ arbeiten?

Klare Kante: es gibt keine „rechten Netzwerke“ in der hessischen Polizei.

Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen jeden Tag, in jeder Nacht, im Fokus der Öffentlichkeit. Sie müssen sich beschimpfen, beleidigen, bespucken und auch verletzen lassen. Zunehmend werden sie auch von Netzwerkjägern abgefilmt. Läuft eine Maßnahme gut, gibt es wenig Lob und Wertschätzung. Wehe aber, es gibt den geringsten Anlass zur Beanstandung: das bekommen dann alle ab, wie derzeit bei den rechtslastigen Vorwürfen!

Durch permanente öffentliche Darstellungen mit nicht belegbaren Vorhaltungen in Richtung der hess. Polizeibeschäftigten werden 99 % unserer Kolleginnen und Kollegen unter Generalverdacht gestellt. Im Gespräch mit Minister Beuth haben wir an einem keine Zweifel gelassen: Aufklärung mit allen Mitteln ja, aber keinen Generalverdacht gegen ALLE!

© Andreas Grün / Jens Mohrherr

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