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Haushaltsgesetzgeber muss nachhaltige Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger beim Thema Innere Sicherheit treffen – Hebungsprogramme für die Polizei-, Fach- und Verwaltungsbeam*tinnen mit Schwerpunkten in den Besoldungsgruppen A11 – A13 muss her!

In der heutigen finalen Lesung des Doppelhaushaltes im Landtag in Wiesbaden geht es in erheblichen Maßen auch um die Bürgerinnen und Bürger beim Thema „Innere Sicherheit“.

Dazu GdP – Landesvorsitzender Jens Mohrherr: „Die hessische Polizei braucht heute einen „Doppel Wumms“ bei der Entscheidung um den Doppelhaushalt 2023/ 2024 im Hessischen Landtag. Ich appelliere an die Abgeordneten, insbesondere auf vorgelegte Änderungsanträge zum Einzelplan 03 zu achten! Bereits im Herbst 2022 hatte die GdP, gemeinsam mit dem DGB He/Thü. ihre gewerkschaftlichen Forderungen zum Landeshaushalt vorgelegt. https://hessen-thueringen.dgb.de/presse/++co++8a210888- 075f-11ed-ab75-001a4a160123. Unter dem Rubrum „Innere Sicherheit“ werden die durch die enormen Herausforderungen durch Pandemie und den Krieg in der Ukraine deutlich. Dringend müssen die personellen Defizite im Bereich der Inneren Sicherheit entschlossen angegangen werden“, begründet GdP-Landesvorsitzender Jens Mohrherr die Forderungen. Die Rechtswidrigkeit der hess. Beamtenbesoldung muss abgestellt werden. Die Forderung nach einer stärkeren und besser organisierten Polizei an 365 Tagen im Jahr ist berechtigt. Besonders in den kleineren Polizeistationen und Kommissariaten abseits der großen Städte ist die Personalnot signifikant. Hier ist die Personalstärke oft nur noch für eine rudimentäre Dienstleistung ausreichend. Tatsächlich braucht die Polizei, in Hessen wie im Bund, ein Milliardenprogramm zur personellen und materiellen Ausstattung. Im Ringen um die geeignetsten Köpfe muss der Polizeiberuf deutlich attraktiver werden. Dazu gehören bessere Einkommensbedingungen für die Beamt*innen und die Tarifbeschäftigten bei der Polizei. Der hess. GdP- Chef weiter: „Wir fordern ein nachhaltiges Höhergruppierungsprogramm für die Tarifbeschäftigten der hessischen Polizei. Aktuell sind 90 Prozent der Kolleg*innen in den Entgeltgruppen E 3 bis E 9 eingruppiert. Dreiviertel der Polizeibeamt*innen befindet sich im Eingangsamt oder dem ersten Beförderungsamt (A9/A10). Hier müssen sofort weitere Hebungsprogramme initiiert werden. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Polizeibeamt*innen vier Jahre nach Ende des Studiums die letzte Urkunde in der Karriere ausgehändigt wird! Die Polizeizulage muss ruhegehaltsfähig und auf das Niveau der Bundespolizei angepasst werden. Die ausstehende Besoldungskorrektur beschädigt das Vertrauen der Bediensteten. Gerade bei der Polizei werden die Themen Leitbild sowie Führungsund Fehlerkultur ständig strapaziert. Die Kolleg*innen fragen sich, ob die Bindung an Recht, Gesetz und Werte nur für sie gilt, oder der Dienstherr sich auch damit identifiziert!“
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