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Forderungen der GdP an den Landeshaushalt

Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist ein grundlegender verfassungsrechtlicher Anspruch der Bürgerinnen und Bürger. Diese Aufgabe wird maßgeblich durch die Polizei wahrgenommen, die dadurch wie kaum ein anderer Bereich im öffentlichen Fokus steht. In der jüngsten Vergangenheit wurde der der signifikante Stellenabbau bei der Polizei korrigiert und die vorgenommenen Erhöhungen der Einstellungszahlen bis 2022 auf 1520 zusätzliche Polizeivollzugsstellen ist erklärter Wille der Landesregierung. Darüber hinaus sollen nach dem im Koalitionsvertrag verorteten Willen dieser Regierung weitere 750 Polizeivollzugsbeamte, 150 zusätzliche Stellen für dringend benötigtes Fachpersonal und 100 weitere Stellen bei der Wachpolizei geschaffen werden. Im Ringen um die besten und damit geeignetsten Köpfe auf dem Arbeitsmarkt muss der Polizeibeeich deutlich attraktiver gemacht werden.

Dazu gehören auf der einen Seite verbesserte Einkommensbedingungen, andererseits aber auch ein nachhaltiges Höhergruppierungsprogramm für die Entgeltgruppen E 3 bis E 9 (entsprechen 90 % der Gesamtbeschäftigten) in der hess. Polizei. Die Zuständigkeiten der Tarifbeschäftigten haben sich aufgrund der vielschichtigen Aufgaben der Vollzugspolizei sowohl quantitativ als auch qualitativ verändert. Durch wirksame Anpassungen der Arbeitsplatzbeschreibungen müssen die gerechten Höhergruppierungsmöglichkeiten logische Folge sein.

Der noch immer hohen Anzahl der Studienabbrecher (hier liegen unterschiedliche Gründe vor) bei den Polizeikommissar- und Kriminalkommissaranwärtern muss strategisch wirksam begegnet werden. Das ausgebildete Personal muss die Basisdienststellen erreichen und darf nicht zur personellen Vorfinanzierung weiterer Programme genutzt werden. Die derzeit vorhandenen Planstellen bei der Vollzugspolizei sind zur Bewältigung der Aufgaben bei weitem nicht ausreichend. 140 Planstellen, die als Ausgleich der Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden zusätzlich im Jahr 2018 geschaffen wurden, sowie 300 zusätzlichen Planstellen, die 2019 avisiert sind, reichen zur Kompensation der Arbeitszeitreduzierung in den Dienst- und Ermittlungsgruppen, sowie in den Kommissariaten nicht ansatzweise aus. Zusätzliche Stellen müssen mehrheitlich in den Basisdienststellen (Schichtdienststellen und Kommissariaten) ankommen, um Belastungsspitzen abzufedern.

Der verbesserten Ausstattung im Polizeibereich müssen mit weiteren technischen Anpassungen Möglichkeiten eröffnet werden, um im Verbund mit der Polizei des Bundes (BKA und Bundespolizei) und den Polizeien der Länder einheitliche Möglichkeiten zu schaffen, wirksame Kriminalitätsbekämpfung in einheitlichen Strukturen durchführen zu können. Hier müssen die finanziellen Rahmenbedingungen Schritt halten, um die unter dem Rubrum „Polizei 2020“ durch die IMK vereinbarten Standards erfüllen und umsetzen zu können.
Auch im Bereich des so genannten Cybercrime (Always on/Cyberhome/Industrie 4.0) ist eine Aufstockung des Personals dringend angezeigt. Der Bedarf an IT – Fachpersonal ist durch die Digitalisierung enorm und wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Die öffentliche Hand befindet sich auch hier bei der Personalgewinnung von Fachspezialisten in Konkurrenz zur Privatwirtschaft.

Die deutliche Mehrheit der Vollzugsbeamtinnen und -beamten befindet sich im Eingangsamt und ersten Beförderungsamt A9 / A10 (75 %). Wenige Aufstiegschancen sind vorhanden. Um diesem „Bocksbeuteleffekt“ wirksam zu begegnen, müssen sofort wirksame Hebungsprogramme initiiert werden. Es ist nicht mehr darstell- und erklärbar, dass einer Kollegin / einem Kollegen vier Jahre nach Ende des Studiums die letzte Urkunde in deren Karriere ausgehändigt wird (Lebenszeit und A10). Wir fordern ein Hebungsprogramm für die Polizei (auch der Fach- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten) mit den Schwerpunkten in den Besoldungsgruppen A11, A12 und A13 (wirksame Ausschöpfung der Stellenplanobergrenzen).

Fürsorgemaßnahmen schaffen

Die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist auf ein Höchstmaß im Jahr 2018 angestiegen, auch das Ausmaß an Brutalität hat dabei signifikant zugenommen. Entsprechend fallen die gesundheitlichen Folgen für die Vollzugsbeamtinnen und -beamten aus. Dringende Fürsorgemaßnahmen müssen geschaffen werden. Insbesondere sind die seit Jahren geforderten Vorsorgekuren für den Vollzug durch den Dienstherrn in besonders belastenden Arbeitsbereichen (Schicht-, Wechselschichtdienst, Schwerpunktkommissariate pp.) anzubieten.

Die Beamtinnen und Beamten in Hessen haben mit die längste Wochenarbeitszeit aller Bundesländer und des Bundes. Die Zahl der Mehrarbeitsstunden steigt seit Jahren an und befindet sich knapp unterhalb von 3 Millionen Überstunden. Auch die Einführung des Lebensarbeitszeitkontos (LAK) mit den einhergehenden angesparten Stunden stellt die Polizei vor unlösbare Aufgaben. Beispiel: In 24 Monaten spart eine unter 50-jährige Beamtin/ein unter 50-jähriger Beamter für sechs Wochen Freizeitausgleich an. Die Freizeitphasen müssen von den restlichen Beschäftigten aufgefangen werden, wodurch diese wieder über Gebühr belastet werden. Dazu ist eine verbindliche Urlaubsvorplanung nahezu nicht mehr möglich. Es müssen dringend Regelungen geschaffen werden, die eine sinnvolle Art der Abgeltung der LAK-Stunden möglich macht. Wenn keine intelligente Lösung geschaffen wird, führt das Ansparen von Millionen LAK - Stunden unweigerlich zum Kollaps bei den Kolleginnen und Kollegen.

Die Polizeibeschäftigten wollen neue und familienfreundliche Arbeitszeitmöglichkeiten mitbestimmen. Hier gilt es, vor dem Hintergrund der landeseinheitlichen Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit, den Beschäftigten auf deren Wunsch es zu ermöglichen, neue und gesündere Arbeitszeitmodelle im Rahmen einer verlässlichen Pilotphase erproben und auszuprobieren zu lassen. Die Rückkehr in bestehende Arbeitszeitformate muss nach Ende eines Erprobungszeitraums mit einem entsprechenden Votum der Beschäftigten wieder verbindlich möglich sein.

Einführung der 38,5 Stunden Woche

Wir fordern für alle Polizeibeschäftigten die Einführung der 38,5-Stunden-Woche, um den Folgen durch die permanent steigenden Einsatzbelastungen wirksam zu begegnen. Als erster Zwischenschritt käme die sofortige Einführung der 40-Stunden-Woche und analog zum TV-H die 38,5-Stunden-Woche für den Wechselschichtdienst in Frage.

Im Bereich der Liegenschaften hat die hessische Polizei in jeder Behörde einen Rückstau bei Sanierungs- und Renovierungsbedarfen. Ergriffene Maßnahmen, insbesondere in der Zusammenarbeit mit dem LBIH, haben sich im Bereich der Polizei nicht ansatzweise bewährt. Vor dem Hintergrund der personellen Verstärkung innerhalb des Personalkörpers muss es der Polizei ermöglicht werden, flexibler im Liegenschaftsmanagement in Abstimmung mit dem HMdF agieren zu können. Damit einhergehend müssen die Behörden auch in die Lage versetzt werden, kleine Bau- und Renovierungsmaßnahmen selbstständig abwickeln zu können.
JM
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