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GdP - Forderung setzt sich durch

Geplante Impfstrategie für die hessische Polizei begrüßt

Bild von torstensimon auf Pixabay
Wiesbaden.

Bereits vor Weihnachten hatte die GdP Hessen die Fraktionen im Hessischen Landtag ersucht, die hess. Polizeibeschäftigten bei den Planungen für die anstehenden Corona – Schutzimpfungen zu priorisieren.

„Die GdP Hessen bittet Sie eindringlich darum, dass das Personal bei der hessischen Polizei eine besondere Priorisierung in der Coronavirus - Impfverordnung erfährt. Die vom Bundesgesundheitsminister veröffentlichte Impfverordnung verortet die Polizeibeschäftigten in die dritte (von drei) Gruppen. Nach den uns vorliegenden Informationen sind die Polizeibediensteten des Landes Hessen frühestens im 2. Quartal 2021 bei der o.g. Schutzimpfungen zu berücksichtigen. (…) Im derzeitigen Lockdown ist es allerdings für unsere Berufsgruppe nicht möglich, sich dem Infektionsgeschehen durch das Einhalten der Empfehlungen der Regierung zur Kontaktminimierung zu entziehen, da unter anderem folgende Aufgabenbereiche in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie 24 Stunden an 7 Tagen die Woche zu gewährleisten sind.“

Vorrangig zu berücksichtigende Personen sind Angehörige der Bundes- und der Länderpolizei

Nunmehr hat das Innenministerium reagiert und eine Impfstrategie der hessischen Polizei mit einer neuen Bewertung der Beschäftigten vorgenommen.

Diese Priorisierung wurde an die vom Bundesgesetzgeber erlassene Corona – Impfverordnung angelehnt.
Vorrangig zu berücksichtigende Personen sind Angehörige der Bundes- und der Länderpolizei. Der Verordnungsgeber priorisiert in dieser Gruppe ein weiteres Mal und erkennt an, dass tätigkeitsbezogene Polizeibeschäftigte, die einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, eine höhere Priorität genießen. Hierunter sind zu subsumieren: Beschäftigte des Revier- und Streifendienstes mit überwiegender Außentätigkeit, Organisationseinheiten mit besonderen Aufgaben (OPE, Fahndung, KDD) sowie Polizeibeschäftigte mit überwiegender Außentätigkeit. Weiterhin die EE’en und BFE’en, die Außendienstkräfte der WSP’en, der Reiterstaffel und der Polizeihubschrauberstaffel sowie Beschäftigte der Wachpolizei mit überwiegender Außendiensttätigkeit.
Die Behörden prüfen nun die Kategorisierung, damit einem geordneten Impfverfahren in den 28 hessischen Impfzentren nichts im Wege steht.

GdP – # wir handeln

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