GdP - Forderung setzt sich durch
Geplante Impfstrategie für die hessische Polizei begrüßt
Vorrangig zu berücksichtigende Personen sind Angehörige der Bundes- und der Länderpolizei
Nunmehr hat das Innenministerium reagiert und eine Impfstrategie der hessischen Polizei mit einer neuen Bewertung der Beschäftigten vorgenommen.Diese Priorisierung wurde an die vom Bundesgesetzgeber erlassene Corona – Impfverordnung angelehnt.
Vorrangig zu berücksichtigende Personen sind Angehörige der Bundes- und der Länderpolizei. Der Verordnungsgeber priorisiert in dieser Gruppe ein weiteres Mal und erkennt an, dass tätigkeitsbezogene Polizeibeschäftigte, die einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, eine höhere Priorität genießen. Hierunter sind zu subsumieren: Beschäftigte des Revier- und Streifendienstes mit überwiegender Außentätigkeit, Organisationseinheiten mit besonderen Aufgaben (OPE, Fahndung, KDD) sowie Polizeibeschäftigte mit überwiegender Außentätigkeit. Weiterhin die EE’en und BFE’en, die Außendienstkräfte der WSP’en, der Reiterstaffel und der Polizeihubschrauberstaffel sowie Beschäftigte der Wachpolizei mit überwiegender Außendiensttätigkeit.
Die Behörden prüfen nun die Kategorisierung, damit einem geordneten Impfverfahren in den 28 hessischen Impfzentren nichts im Wege steht.
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