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GdP Forderung vor Teil-Umsetzung

Erschwerniszulage für den Ermittlungsbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern / Kinderpornografie

Wiesbaden.

Bekämpfung der Kinderpornographie benötigt personelle Ressourcen und Rückzugsräume

Den derzeit mit der Bekämpfung der Kinderpornographie tätigen Polizeibeamtinnen und -beamten begegnen arbeitstäglich Abgründe menschlicher Grausamkeit.

Einhergehend mit diesen Belastungen fällt es schwer, nach arbeitsreichen Ermittlungen die Bilder aus den Köpfen zu bekommen. Flankierend zu diesen Tätigkeiten brauchen die dort Beschäftigten Einzelsupervisionen.

Die nunmehr geplanten finanziellen Zulagen (Antrag der CDU Fraktion zum Doppelhaushalt 2023/2024 iHv. EUR 300) können die psychischen Folgen in diesen Arbeitsbereichen alleine nicht ausgleichen.

Der Personalkörper ist auf Kante genäht und muss massiv verstärkt werden, um Rückzugsräume und Auszeiten vom Dienst in Anspruch nehmen zu können.

Es bleibt dabei: die besonders belastete hessische Polizei und ihre Beschäftigten brauchen dringend die erforderliche Wertschätzung, die es ermöglicht den besonderen Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu begegnen.

Diese angedachte erforderliche Zulagenzahlung ist der richtige Weg. Jedoch dürfen bei künftigen Betrachtungen andere belastende Tätigkeiten nicht außer Acht gelassen werden.

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