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Fünf Jahre konsequente GdP Arbeit tragen Früchte

Zahlreiche GdP Forderungen 1:1 im neuen Koalitionsvertrag umgesetzt

Kurz vor Weihnachten hat die neue Landesregierung aus CDU und Bündnis90/DIE GRÜNEN ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Um es vorweg zu nehmen, dieser Koalitionsvertrag unterscheidet sich mehr als deutlich im Block „Innere Sicherheit“ von dem letzten Regelwerk. Der Koalitionsvertrag 2014 war gekennzeichnet von Nullrunde, 1% Lohndiktat, Stellenstreichungen, Absenkung der Beihilfe und der zwangsweisen Kennzeichnung der Polizei, um nur einige Negativbeispiele in Erinnerung zu rufen. Dies alles hatte zur Folge, dass die GdP beinahe ununterbrochen über fünf Jahre Proteste und Demonstrationen organisiert hat, um die Politik zum Umdenken zu bewegen. Mit Hilfe der Medien haben wir unsere überzeugenden Argumente, die sich wesentlich auch am Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet hatten, so platzieren können, dass auch die politisch Verantwortlichen nach und nach überzeugt werden konnten.

Unsere wichtigsten Punkte des Koalitionsvertrages

Noch im Dezembervorwort im Länderteil der Deutschen Polizei hatte ich Sorge, dass all unsere guten Beratungen im Mahlwerk von Koalitions- und Parteikompromissen zwischen die Räder kommen könnten.
Dies hat sich nicht bestätigt! Der neue Koalitionsvertrag beinhaltet die allermeisten Forderungen der Gewerkschaft der Polizei, die wir in zahlreichen Gesprächen und Beratungen mit dem Innenminister eingebracht haben. Natürlich beinhaltet ein Koalitionsvertrag noch keine Umsetzungsgarantie, sondern ist ein Bekenntnis was gemeinsam politisch auf den Weg gebracht werden soll.

Hier eine Zusammenfassung der für die Polizei wichtigsten Punkte des Koalitionsvertrages:
Gleich zu Beginn des >Abschnittes C: Innere Sicherheit< bekennt sich die Koalition zur Bereitstellung von ausreichendem Personal und auch zu den damit verbundenen so wörtlich: „zahlreichen Stellenhebungen“. In der kommenden Wahlperiode soll es im Bereich der Polizei zu weiteren zusätzlichen 750 Vollzugsstellen kommen. Dazu kommen noch einmal weitere 150 Stellen in der Verwaltung, mit Tarif- und Verwaltungsbeamtenstellen, sowie zusätzlich 100 Wachpolizisten. Unterm Strich sind das 1000 zusätzliche Stellen bei der hessischen Polizei.

Solange die Personalaufstockung noch nicht abgeschlossen ist, soll auch weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, anfallende Mehrarbeit finanziell abzugelten.

Es gibt ein klares Bekenntnis zur Weiterführung der technischen Ausstattungsoffensive. Insbesondere die Body-Cam und auch der TASER sollen für die gesamte hessische Polizei in allen Dienststellen zur Verfügung gestellt werden. Damit haben wir, die GdP, den TASER in weniger als zwei Jahren, von unserer Expertenanhörung bis zur flächendeckenden Einführung, für die Polizei Hessen etabliert!

Besonders freut uns auch, dass die Sanierung und Renovierung von Dienststellen weiter intensiv fortgeführt wird und hoffentlich auch die letzten „Altlasten“ beseitigt werden können.

Gewalt gegen die Polizei ist nach wie vor eines der zentralen Themen um das sich die hessischen Polizistinnen und Polizisten sorgen. Auch hierzu finden wir ein klares Bekenntnis zur weiteren Befassung mit diesem Phänomen.

Die polizeilichen Informationssysteme sollen auf Bundes- und Europäischer Ebene weiter vernetzt werden. Dazu wird es weitere Anpassungen im HSOG geben, um den sich immer verändernden Kriminalitätsphänomenen Rechnung tragen zu können, insbesondere im Bereich der Terrorabwehr.

Ebenso soll ein Hessisches Versammlungsgesetz erlassen werden. An diesem Punkt vertritt die GdP eine andere Auffassung. Wir halten nach wie vor ein bundeseinheitliches Versammlungsgesetz für den richtigen Weg. Das Grundrecht nach Artikel 8 Grundgesetzt gehört bundeseinheitlich geregelt. In Bayern müssen für Versammlungen und Demonstrationen die gleichen Bedingungen gelten, wie in Hamburg oder Sachsen. Diese Haltung vertreten wir auch beim Polizeirecht. Auch hier halten wir nach wie vor an einem bundeseinheitlichen Polizeiaufgabengesetzt fest. Polizeirecht muss in Deutschland einheitlichen Standards unterliegen und darf nicht landeskoalitionären Kompromissen ausgesetzt sein.

Stärkung des öffentlichen Dienstes

Weiter wird im Koalitionsvertrag ein Bekenntnis zu einem starken öffentlichen Dienst abgelegt. Damit verbunden ist auch die Feststellung, dass im Wettbewerb um die Spitzenkräfte eine leistungsgerechte Bezahlung und Leistungsanreize ausgebaut werden müssen. Dies kann für die GdP nur heißen: Deutlich mehr Beförderungen. Nur damit wird eine leistungsgerechte Bezahlung sicherzustellen sein. Das bisherige Instrument der Leistungsanreizeverordnung ist dafür nicht geeignet. Im Gegenteil, es sorgt mehr für Verdruss als dass es Anreize gibt.

Unsere Forderung nach einer Weiterentwicklung des Hessischen Personalvertretungsgesetztes (HPVG) wurde ebenfalls aufgenommen und beinhaltet ein klares Bekenntnis zu Personalräten und Gewerkschaften. Die Koalition hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Mitbestimmung zeitgemäß auszugestalten und das HPVG fortzuentwickeln.

Auch unsere stetigen Bemühungen für den Wiedereinstieg des Landes Hessen in die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) trägt der Koalitionsvertrag nun Rechnung. So sollen mit der TdL Gespräche über eine Rückkehr, unter Beibehaltung der hessischen Vorteile, geführt werden. Ein Schritt der aus unserer Sicht längst überfällig ist und den wir ganz ausdrücklich Begrüßen und unterstützen werden.

Am Ende muss doch noch etwas Wasser in den Wein gegossen werden. Unsere zentrale Forderung nach der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage findet sich im Koalitionsvertrag nicht. Das war allerdings nach den Wahlprüfsternen der GdP absehbar. Trotzdem werden wir gerade bei diesem Punkt nicht nachlassen! Wir werden weiteren Druck ausüben, um die Landesregierung von der Wichtigkeit der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage zu überzeugen. Eine Umsetzung dieser Forderung würde in vielen Bereichen diesen Koalitionsvertrag auf den Punkt treffen und das Bekenntnis zu Leistungsanreizen und einem starken öffentlichen Dienst untermauern.

Die geplante Ombudsstelle halten wir für entbehrlich. Hier sollen sowohl Anliegen und Beschwerden gegen die Landesverwaltung als auch Anliegen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachgegangen werden. Wir sehen dafür keinen Bedarf, da es bereits genügend Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger gibt und wir keine Beschwerde- und Denunziantenbehörde aufbauen möchten. Mit Blick auf andere Bundesländer, in denen es bereits vergleichbare Strukturen gibt, sehen wir aber dem Vorhaben gelassen entgegen.

Fazit:

Mit diesem neuen Koalitionsvertrag lässt sich aus Sicht der GdP gut arbeiten. Viele unserer Forderungen haben Einzug in das Papier gefunden. Jetzt werden wir zielstrebig an der Umsetzung dieser Punkte arbeiten und darüber hinaus mögliche neue Entwicklungen und berechtigte Forderungen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen einbringen.

Den gesamten Block C. „Innere Sicherheit“ findet ihr hier >>>klick<<<


Andreas Grün

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